Bürgerbrief 1845
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Hamburgische BürgerschaftDie Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, kurz Hamburgische Bürgerschaft, ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg und damit eines ihrer drei Verfassungsorgane. Als eines von 16 Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Bürgerschaft in Hamburg, das zugleich Stadtstaat und Einheitsgemeinde ist, auch kommunalpolitische Aufgaben wahr. .. weiterlesen
SchwurhandAls Schwurhand wird eine Geste der rechten Hand bezeichnet, welche die beim Ablegen eines Schwurs bzw. Eids gesprochenen Worte bekräftigen soll. .. weiterlesen