Ausnahmegenehmigung ICE 1 1995-03-24


Autor/Urheber:
Bundesministerium für Verkehr
Größe:
1275 x 1745 Pixel (509231 Bytes)
Beschreibung:
Ausnahmegenehmigung, die es ICE-1-Triebzügen erlaubt, auf Abschnitten der Neubaustrecken Hannover–Würzburg und Mannheim–Stuttgart bis zu 280 km/h zu fahren. Die Genehmigung stellt eine Abweichung von der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Hauptbahnen in Deutschland von 250 km/h nach § 40 (2) EBO dar. Er wurde zunächst durch einen Erlass vom 20. November 1995, der dessen Geltungsbereich erweiterte und schließlich durch einen allgemeineren Erlass vom 27. Dezember 1996 ersetzt.
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Public domain
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