Artikel 20 Grundgesetz
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Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in seiner ursprünglichen Fassung aus der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblattsvom 23.05.1949
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Public domain
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Bundesgesetzblatt Nr 1 von 1949-05-23 Grundgesetz.pdf (Bundesgesetzblatt I)
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