Art 11 GG
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Artikel 11 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik DeutschlandArtikel 11 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Freizügigkeit. Dieses schützt die Möglichkeit des Wechsels des Wohn- und Aufenthaltsortes sowie die Einreise in das Bundesgebiet in Bezug auf deutsche Staatsangehörige. .. weiterlesen
FreizügigkeitFreizügigkeit umfasst das Recht natürlicher und juristischer Personen, den Aufenthalts- und Arbeitsortes bzw. Geschäftssitz für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten frei zu wählen, d. h. sowohl einen Wechsel innerhalb eines Landes vorzunehmen als auch zu Niederlassungszwecken die Grenzen eines anderen Landes zu überschreiten und sich dort aufzuhalten. .. weiterlesen