Arbeitsdienst
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ReichsarbeitsdienstDer Reichsarbeitsdienst (RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. § 1 (2) lautete: „Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.“ § 3 (1) lautete: „Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.“ Zunächst wurden junge Männer für sechs Monate zum Arbeitsdienst einberufen. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt. .. weiterlesen
Zivile DienstpflichtAls zivile Dienstpflicht, auch als allgemeine Dienstpflicht oder öffentliche Dienstleistungspflicht bezeichnet, wird die Verpflichtung von Zivilpersonen bezeichnet, für den Staat oder im Auftrag des Staates bestimmte Arbeiten zu leisten, die nicht unter das Verbot der Zwangsarbeit fallen und nicht beim Militär im Rahmen der Erfüllung der Wehrpflicht ausgeübt werden. Im Falle der Anordnung einer zivilen Dienstverpflichtung ist grundsätzlich das Streikrecht aufgehoben und es besteht Arbeitspflicht. Diese angeordnete Dienstpflicht kann auch nur für bestimmte Berufsgruppen eingeführt werden, wie dies während der weltweiten COVID-19-Pandemie zum Beispiel für medizinisches Personal in einigen Ländern der Fall war. .. weiterlesen