Amtsschreiben niederoesterreich von 1809 circulare 1
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VerwaltungsspracheUnter Verwaltungssprache oder Behördensprache wird einerseits die Amtssprache verstanden, die gesetzlich oder üblicherweise in Ämtern und Verwaltungen eines Landes oder Gebietes gesprochen und – noch mehr – geschrieben wird. Dabei kann es auch vorkommen, dass mehrere Verwaltungssprachen im selben Staat zur Anwendung kommen, wie z. B. der Schweiz, wo laut Bundesverfassung als Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch gelten. Laut der schweizerischen Bundesverfassung ist auch die vierte Landessprache – Rätoromanisch – Amtssprache des Bundes, wenn Bundesbehörden mit rätoromanischsprechenden Personen in Kontakt treten. .. weiterlesen