Absatzmittler nach Tätigkeit
Abkürzungen:
- (H)Makler = Handelsmakler bzw. Makler
- HVertr = Handelsvertreter
- Komm = Kommissionär
Die Grafik stellt die Tätigkeiten von (Handels-)Makler, Handelsvertreter und Kommissionär gegenüber:
- Vermittlung: Die Dienstleistung des (Handels-)Maklers/Handelsvertreters besteht in einem "Zusammenbringen" von vertragsabschlusswilligen Parteien.
- Stellvertretung (Abschluss): Der Handelsvertreter (nach österr. R. auch der (Handels-)Makler) hat die Vollmacht, selbst, aber eben in Namen eines anderen, als Stellvertreter den Vertrag abzuschließen.
- indirekte Stellvertretung: Der Kommissionär ist hingegen bloß als indirekter Stellvertreter tätig, sodass er selbst Vertragspartner wird (indem der z. B. verkauft) und bloß auf fremde Rechnung handelt, d. h. im Innenverhältnis seinem Kommittenten, auf dessen Rechnung der tätig ist, verpflichtet ist.
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