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Erwerb vom NichtberechtigtenDer Erwerb vom Nichtberechtigten ist ein in zahlreichen Rechtsordnungen anerkanntes Rechtsinstitut des Zivilrechts. Die gesetzlichen Regeln schützen dabei ausnahmsweise nicht das Recht an einer Sache, sondern den durch bloßen Besitz ausgelösten Rechtsschein des Rechts zum Besitz. Der Rechtsschein schützt den Rechtsverkehr dahingehend, dass ein Dritter von einem Nichtberechtigten ein Recht erwerben kann, weil der Rechtsschein ihn als Berechtigten ausweist. Hauptanwendungsfall ist der Erwerb von Eigentum an einer Sache, die einem anderen als dem Veräußerer gehört. Rechtspolitisch zielen die Vorschriften über den Erwerb vom Nichtberechtigten darauf ab, den Rechtsverkehr vor massenhaften Rückabwicklungen zu schützen. Der gutgläubige Erwerb ist also ein Instrument des Verkehrsschutzes. .. weiterlesen