2005-09-02-hochzeit-31
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HochzeitDie Eheschließung – auch Hochzeit, Heirat, Vermählung und Trauung – umfasst in Abhängigkeit von den jeweiligen religiösen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft vielfältige soziale und privatrechtliche Verträge, religiöse und weltliche Riten, Zeremonien und Hochzeitsbräuche sowie begleitende Feiern zu Beginn einer Ehe. Eine Eheschließung begründet umfangreiche soziale und ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Partnern und ihren Familien, Abstammungsgruppen oder Clans. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die gegenseitige Fürsorge sowie die Legitimität möglicher innerhalb der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in vielen Kulturen bedingt die Ehe deren Geburtsrechte. Die Hochzeit kann als Übergangsritus für das Brautpaar betrachtet werden. Bei Hochzeitsfeiern findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt. .. weiterlesen
BrautpaarDas Brautpaar – auch Hochzeitspaar, Brautleute, Traupaar oder veraltet Nupturienten – bezeichnet ein Paar am Tag seiner Vermählung bzw. Eheschließung (Hochzeit); Braut bezeichnet die Frau, Bräutigam den Mann. Traditionellerweise ging der Hochzeit eine Verlobung voraus, die aber stark an Bedeutung verloren hat. Nach der Hochzeit werden die beiden Ehefrau und Ehemann genannt (Ehegatten). .. weiterlesen
MärchenvillaDie Märchenvilla ist ein ursprünglich 1833/34 erbautes Gebäude in Eberswalde. Die klassizistische Villa wurde umfangreich restauriert und dient heute als Standesamt der Stadt. .. weiterlesen
HochzeitsfotografieHochzeitsfotografie ist als besondere Form der Eventfotografie eine Anlass-bezogene Fotografie. Dem Anlass der Hochzeit entsprechend kann die Hochzeitsfotografie Elemente der Porträtfotografie, der Reportagefotografie oder der Glamour-Fotografie enthalten. Generell hat Hochzeitsfotografie die Aufgabe, das Ereignis als angenehme Erinnerung zu fixieren. .. weiterlesen