2004 erweiterung eu bildseite
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Gedenkmünzen der Bundesrepublik DeutschlandGedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland, die auf erinnerungswürdige Ereignisse verweisen, werden seit dem Jahr 1953 ausgegeben. Die Münzen, deren Auflage amtlich limitiert ist, sind gültige Zahlungsmittel, befinden sich aber im Allgemeinen nicht im normalen Geldumlauf, sondern sind Sammlerstücke. Der Bund als Inhaber des Münzrechts beauftragt die Prägeanstalten der Länder mit der Herstellung. Die Münzen sind von einem Künstler gestaltet und stellen auf der Bildseite jeweils eine Illustration im Zusammenhang mit dem Ausgabezweck dar. Die Wertseite zeigt einen Adler in einer dem Motiv angepassten Form. Die Aufsicht hat das Bundesministerium der Finanzen. .. weiterlesen
Erweiterung der Europäischen UnionUnter der Erweiterung der Europäischen Union (EU-Erweiterung) versteht man die Aufnahme eines oder mehrerer Staaten in die Europäische Union. Art. 49 des EU-Vertrags räumt jedem europäischen Staat – der die 1993 formulierten Kopenhagener Kriterien erfüllt – das Recht ein, die Mitgliedschaft zur Europäischen Union zu beantragen, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Erwerb der Mitgliedschaft besteht. Das Europäische Parlament und alle bisherigen Mitgliedstaaten müssen dem Beitritt zustimmen. Vor der Erweiterung muss das Beitrittsland den sogenannten „Besitzstand der EU“, also die Gesamtheit des EU-Rechts, umsetzen. .. weiterlesen