Bauern liefern dem Grundherren einen Pachtzins in Naturalien ab.
Relevante Artikel
Landwirtschaftliche PachtFür den landwirtschaftlichen Pachtvertrag schreibt das Schweizer Gesetz keine besondere Form vor. Dieser kann deshalb schriftlich oder mündlich zustande kommen. Er untersteht in jedem Fall den pachtrechtlichen Bestimmungen. Um späteren Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen, ist es ratsam, den Vertrag in der Regel im Doppel schriftlich abzufassen oder einen Mustervertrag zu verwenden. .. weiterlesen
Pachtvertrag (Deutschland)Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht. Die Pacht ist von der Miete abzugrenzen. Diese unterscheidet sich darin, dass der Mieter im Gegensatz zum Pächter nicht die Möglichkeit der Fruchtziehung hat. .. weiterlesen
Pachtvertrag (Österreich)Der Pachtvertrag ist im österreichischen Schuldrecht ein Bestandvertrag und typisches Dauerschuldverhältnis. Er ist wie der Mietvertrag auf zeitweilige Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Entgelt gerichtet, unterscheidet sich von jenem aber dadurch, dass der Gebrauch nicht in der reinen Verwendung der Sache besteht, sondern auch die Fruchtziehung umfasst. .. weiterlesen
BestandzinsAls Bestandzins wird eine wiederkehrende, geldwerte Leistung verstanden, die aus einem Miet- oder Pachtvertrag zur Zahlung fällig wird. Diese geldwerte Leistung ist überwiegend in der Praxis eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung, kann aber auch eine einmalige Kapitalzuwendung sein oder die Erbringung von Natural- oder Arbeitsleistungen. Diese Leistungen sind im österreichischen ABGB in den Bestandsverträgen z. B. in den §§ 1090-1121 geregelt. .. weiterlesen