Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten

Der Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten war eine am 10. Mai 1833 gegründete regionale Zollvereinigung innerhalb des Deutschen Zollvereins.

Geschichte und Struktur

Preußen suchte nach einer Möglichkeit, seine östlichen und westlichen Provinzen zu verbinden. Dazu instrumentalisierte es den Straßenbau.[1] Durch Drohungen mit Umgehungsstraßen einerseits und durch Verlockung mit Kostenzuschüssen eröffnete es einen „Straßenkrieg“, um die mitteldeutschen Kleinstaaten gefügig zu machen.[1] Durch erste Verträge mit Meiningen[2] und Coburg[3] im Juli 1829 wurde der mitteldeutsche Handelsverein erschüttert.[1] Das bisherige Bündnis des Mitteldeutschen Handelsvereins durchbrachen die Zusagen zum Preußisch-Hessischen Zollverein im Februar 1831 Sachsen-Weimar als Teil von Sachsen-Weimar-Eisenach und im August 1831 das Kurfürstentum Hessen.[1]

Dieser Durchbruch eröffnete Preußen die Möglichkeit, mit den übrigen sächsischen und thüringischen Staaten des Mitteldeutschen Handelsvereins Verträge zu schließen.[1] Im Dezember 1832 begannen Konferenzen zwischen Preußen und den thüringischen Kleinstaaten.[4] In Folge kam es zur Gründung des „Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten“ per Zollvereinigungsvertrag am 10. Mai 1833.[4] Bereits am Folgetag erklärte dieser seinen Zutritt, und damit die Annahme des indirekten Steuersystems der Preußen.[4] Wirksam wurden dieser Zollverbund, wie auch der Zollverbund zwischen dem Preußisch-Hessischen Zollverein und dem Süddeutschen Zollverein zum 1. Januar 1834.[4] Dieser Zollverbund benannte sich insgesamt als Deutscher Zollverein, welcher schon im März 1833 gegründet wurde. Gesetzlich bekräftigt nahm er seine Tätigkeit zum Jahreswechsel auf.[4] (siehe auch: Gebiet des Deutschen Zollvereins)

Der thüringische Verein vertrat im Deutschen Zollverein die Interessen seiner Mitgliedstaaten, da diese einzeln für eine Vollmitgliedschaft als zu klein erachtet wurden. Vertreten durch den thüringischen Verein hatten diese in der Generalkonferenz des Deutschen Zollvereins eine Stimme. Mitglieder waren Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß-Greiz, Reuß-Schleiz, Reuß-Ebersdorf. Ausgenommen waren bis 1890 die Schwarzburger Unterherrschaften. Hinzu kamen einige Exklaven aus Preußen und Kurhessen.

Der Verein übernahm die preußischen Zölle beziehungsweise die Zölle des Deutschen Zollvereins. Er besaß eine zentrale Steuerverwaltung für das thüringische Gebiet unter einem Generalzollinspektor mit Sitz in Erfurt. Über die Geschicke des Vereins entschied eine Bevollmächtigtenversammlung nach dem Einstimmigkeitsprinzip. Nach dem Zollvertrag vom 8. Juli 1867 war der Thüringische Zoll- und Handelsverein nur noch eine Verwaltungsstelle für die indirekten Steuern der Reichskasse und existierte ab 1890 als Thüringischer Zoll- und Steuerverein bis 1920.

Bemerkenswert ist, dass der Thüringische Zoll- und Handelsverein alle thüringischen Staaten umfasste. Sieht man von den Enklaven und Coburg ab, bildete er die Basis für das 1919 gegründete Land Thüringen. Bis 1920 gab es an seiner Grenze zu Bayern eine Bier- und Branntweinsteuergrenze.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d e Elmar Wadle: Verfassung und Recht: Wegmarken ihrer Geschichte. Böhlau Verlag, Wien, Köln, Weimar 2008, ISBN 978-3-205-77712-0, S. 195 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. Anm.: Vgl. Vertrag zwischen Preußen und Sachsen-Coburg und Gotha vom 4. Juli 1829, abgedr. in: CTS, 79, S. 473–480. Grenzänderung
  3. Anm.: Vgl. Grundriß, Band 15, S. 112 und S. 135–145. Grenzänderung
  4. a b c d e Heinrich von Treitschke: Der Deutsche Zollverein und seine Geschichte. Nachdruck Auflage. Outlook Verlagsgesellschaft mbH, Bremen 2011, ISBN 978-3-86403-035-2, S. 229 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

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Deutscher Zollverein in den Grenzen des Deutschen Bundes 1834 (rot) mit für den Zollverein relevanten Außengrenzenänderungen (Schleswig, Luxemburg, Elsaß-Lothringen) in hellrot. In blau die Beitrittsstaaten 1834, grün weitere Beitritte bis 1866, gelb Beitritte nach 1866. Größere Staaten des Zollvereins sind beschriftet.
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
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Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
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Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
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Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
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Flag of the Principalities of Hohenzollern-Hechingen and Hohenzollern-Sigmaringen, flag found on Dutch Wikipedia [1].
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Flagge des Königreichs Sachsen; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1813-1897; Verhältnis (2:3)
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Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Fürstentums Reuß ältere Linie; Verhältnis (27:34)
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Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie; Verhältnis (4:5), oder auch (5:6)
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Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
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Civil flag of Oldenburg, before 1871 and beween 1921 and 1935
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Dienstflagge für Einrichtungen des Staates, Elsaß-Lothringen, 1891-1918, Deutsches Kaiserreich
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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)