Täterbild

Ein Täterbild ist eine Lichtbildaufnahme einer Person, die von der Polizei im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung aufgenommen wurde.

Täterbilder bestehen aus den sogenannten Bertillonaufnahmen (Porträt, Profil, Halbprofil und eine frontale Ganzaufnahme) sowie ggf. weiteren Lichtbildern von besonderen körperlichen Merkmalen wie Narben und Tätowierungen.

Die Aufnahme von Täterbildern in Papierform ist heutzutage weitestgehend von der digitalen Fotografie abgelöst worden. Die digitale Speicherung eröffnet die Möglichkeit, die Täterbilder in Sekundenschnelle über polizeiliche Auskunftssysteme (wie INPOL) überregional abzurufen. So können sie beispielsweise schnell zur Identitätsfeststellung einer Person eingesetzt werden.

Weiterhin werden Täterbilder zu Fahndungszwecken oder im Rahmen von Wiedererkennungsverfahren wie der Wahllichtbildvorlage genutzt.

Bei der Bayerischen Polizei erfolgt die Aufnahme, Speicherung, Auswertung, Datenpflege und Aussonderung mit Hilfe des Programms „TBV“ (Täterbildverfahren).

Täterbilder sind wie die anderen ED-Unterlagen in der Kriminalakte nachgewiesen und werden, nach Ablauf der Aussonderungsfrist, gemeinsam mit dieser ausgesondert.