New Zealand Bill of Rights Act 1990

New Zealand Bill of Rights Act 1990

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Public Act No.1990 No 109
Zuständiges MinisteriumMinistry of Justice
Bei Einführung
zuständige/r Minister/in
Geoffrey Palmer
Parlamentsbeschluss1990
Royal Assent28. August 1990
Gesetzeskraft25. September 1990
Letzte Fassung1. Juli 2013
WeblinkNew Zealand Legislation 1990 0109

Der New Zealand Bill of Rights Act 1990 (NZBORA) (Neuseeland-Grundrechte-Gesetz) ist ein Gesetz, das die Menschenrechte und Grundrechte in Neuseeland bestätigen, schützen und fördern soll. Des Weiteren bestätigt das Gesetz das Bekenntnis zum International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte).[1]

Das Gesetz schuf kein neues Recht, sondern bestätigte lediglich bestehendes allgemeines Recht in Neuseeland.[2] Das Gesetz zählt zu den verfassungsgebenden Gesetzen des Landes.

Inhalte des Gesetzes

Der New Zealand Bill of Rights Act 1990 garantiert

  • das Recht auf Leben und Sicherheit einer Person, indem niemand in seinem Leben benachteiligt werden darf; niemand inhuman behandelt oder gefoltert werden darf; niemand Objekt medizinischer oder wissenschaftlicher Experimente sein warf und jeder das Recht hat, medizinische Hilfe abzulehnen,
  • demokratische und zivile Rechte, indem jeder über 18 Jahre das Recht zum Wählen hat; die Freiheit seiner Gedanken, seines Gewissens und seiner religiösen Anschauung hat; die Freiheit hat, sich Auszudrücken, auch in seinem Glauben; die Freiheit hat, sich mit anderen zu versammeln und Vereinigungen zu gründen und sich freizügig bewegen darf,
  • Minderheitenrechte und das Recht, nicht diskriminiert werden zu können,
  • das Recht vor unbegründeter Verfolgung und Festnahme geschützt zu sein; bei Arrest, das Recht auf Information und Rechtsbeistand und das Recht auf Gerechtigkeit.

Allerdings können die Rechte im Einzelfall durch einen Richter eingeschränkt werden, wenn anderes Recht ihnen entgegensteht. Der Gesetzgeber muss aber bei der Erstellung neuer Gesetze den New Zealand Bill of Rights Act 1990 berücksichtigen.[1]

Öffentliche Kritik an dem Gesetz

Obwohl der New Zealand Bill of Rights Act 1990 verbriefte Rechte enthält, die zu einer Verfassung eines Landes gehören, hat es nicht den Character eines Supreme Law (Verfassung), da das Gesetz mit einer einfachen Mehrheit des Parlamentes wieder geändert werden kann und nicht über anderen Gesetzen steht. Der Forderung aus dem öffentlichen Raum, das Gesetz deshalb auf Verfassungsebene zu heben, wurde bisher nicht nachgekommen. Befürworter dieses Gesetzes gaben aber zu bedenken, dass das Gesetz flexibel gehalten werden sollte und die Möglichkeit bestehen sollte, dass das Gesetz leichter den geänderten gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden kann.[3] Dem steht entgegen, dass wenn der New Zealand Bill of Rights Act 1990 mit anderen Gesetzen im Konflikt steht und diese wegen des fehlenden Verfassungsrangs des New Zealand Bill of Rights Act 1990 nicht überschrieben werden können, die Richter das Recht im Einzelfall interpretieren müssen.[4]

Auch wurde Kritik geäußert, dass kein Versuch unternommen wurde, den Treaty of Waitangi und die Rechte der Māori in dem Gesetz zu berücksichtigen.[3]

Reformdiskussion

Im Dezember 2013 wurde von dem Constitutional Advisory Panel (Beratungsgremium zu Verfassungsfragen) ein Bericht mit Empfehlungen dem neuseeländischen Parlament vorgelegt. In diesem Bericht wurde vorgeschlagen:

  • dem Gesetz ökonomische, soziale und kulturelle Rechte, sowie Eigentumsrechte und Umweltrechte hinzuzufügen,
  • den Executive Council und das Parlament besser in Einklang mit dem Gesetz zu bringen,
  • dem Rechtswesen mehr Macht zugeben, die Gesetzgebung im Einklang mit dem Gesetz zu bringen.[5]

Bisher wurden die Vorschläge aber parlamentarisch nicht umgesetzt.

Literatur

  • Janine Hayward (Hrsg.): New Zealand Government and Politics. 6. Auflage. Oxford University Press, Melbourne 2015, ISBN 978-0-19-558525-4 (englisch).

Einzelnachweise

  1. a b New Zealand Bill of Rights Act 1990. New Zealand Legislation, abgerufen am 8. Juni 2015 (englisch).
  2. Kenneth Keith: New Zealand Bill of Rights Act 1990. New Zealand Ministry of Justice, abgerufen am 8. Juni 2015 (englisch).
  3. a b Janine Hayward: 3.2 The Constitution. In: New Zealand Government and Politics. 2015, S. 138.
  4. New Zealand Bill of Rights Act 1990 - Does the New Zealand Bill of Rights Act override other laws? community law, archiviert vom Original am 21. November 2014; abgerufen am 23. Februar 2016 (englisch, Originalwebseite nicht mehr verfügbar).
  5. Alex MacBean: Research papers - New Zealand Bill of Rights Act 1990: options for reform. New Zealand Parliament, 8. Oktober 2014, abgerufen am 8. Juni 2015 (englisch).

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  • Das Staatswappen zeigt einen in Blau und Rot gevierten Schild mit einem silbernen Pfahl. Es zeigt im blauen ersten Feld das Kreuz des Südens (Southern Cross) mit silbergeränderten fünfzackigen Sternen als Symbol des Staates und im blauen vierten Feld goldene Bergmannswerkzeuge, Symbole für Landwirtschaft, Viehzucht und Bergbau, sowie ein Goldenes Vlies im roten zweiten Feld und im dritten Feld in Rot eine goldene Korngarbe. Die drei schwarzen nach rechts fahrende Segelschiffe mit ausliegenden Rudern im Pfahl stehen für die Bedeutung des Seehandels und für die Besiedlung Neuseelands vom Meer her. Der Wappenschild wird links von einer weißen Frau mit der Flagge Neuseelands in der Hand, Symbol für die europäischen Einwanderer, und rechts von einem tätowiertem Māori im traditionellen Gewand, dem Kaitaka aus neuseeländischem Flachs, und mit einem Taiaha, einer langen Kampfkeule, in der Hand, Symbol für die Ureinwohner, als Schildhalter gehalten. Beide stehen auf Zweigen des Silberfarns, der Nationalpflanze. Darüber liegt ein silbernes Band mit dem Staatsnamen „NEW ZEALAND“. Über dem Wappenschild schwebt die britische Edwardskrone als Versinnbildlichung der formalen britischen Oberherrschaft.