Liste der Landtagswahlkreise in Rheinland-Pfalz

Karte der Wahlkreise (ab 2021)

Die Liste der Landtagswahlkreise in Rheinland-Pfalz listet alle Wahlkreise zur Wahl des Landtages von Rheinland-Pfalz auf.[1]

Gesetzliche Grundlagen

Dem Landtag von Rheinland-Pfalz gehören zurzeit (2020) 101 Abgeordnete (Minimum laut Landeswahlgesetz) in fünf Fraktionen an, von denen 51 Sitze in Direktwahl, die restlichen Sitze über geschlossene Listen vergeben wurden. Die letzte Landtagswahl in Rheinland-Pfalz fand am 13. März 2016 statt. Die SPD errang bei dieser Wahl insgesamt 27 Direktmandate, die CDU 24.[2]

Bei der vorigen Wahl 2011 gewann die SPD – obwohl sie insgesamt ebenfalls die meisten Mandate erhielt – nur 23 Direktmandate, die CDU dagegen 28.[3] Bei der Wahl 2006 lautete das Verhältnis SPD 33 zu CDU 18 Direktmandate.[4] Die Erststimme wird Wahlkreisstimme, die Zweitstimme Landesstimme genannt. Die Parteien können wahlweise eine Landesliste für das gesamte Wahlgebiet oder je eine Bezirksliste in den vier Wahlbezirken aufstellen.[5]

Zur Landtagswahl 2016 wurde das Landeswahlrecht geändert. Demnach ist eine Neuabgrenzung künftig vorzunehmen, wenn die Zahl der wahlberechtigten Einwohner um mehr als 25 % vom Durchschnitt abweicht. Darüber hinaus wird der Zuschnitt einiger Wahlkreise geändert, teils durch besagte Abweichungen, teils auch durch die Gebietsreform, bei der einige Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden fusioniert wurden.[6] Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag am 15. Oktober 2014 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die CDU lehnte ihn dagegen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab.[7]

Zur Landtagswahl 2021 wurde eine erneute Änderung der Wahlkreisgrenzen wirksam. Diese wurde am 19. September 2019 vom Landtag mit den Stimmen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der AfD angenommen. Begründet wurde der Neuzuschnitt mit der Bevölkerungsentwicklung und der angestrebten Stimmengleichheit. Die Gesetzesnovelle sieht folgende Änderungen vor:[8]

Aktuelle Wahlkreiseinteilung

Das Land ist in 4 Bezirke und 52 Wahlkreise eingeteilt.[1]

Landtagswahlkreise in Rheinland-Pfalz
Nr.WahlkreisGebiet zur Wahl 2021Veränderung zu 2014
Bezirk 1Kreisfreie Stadt Koblenz, Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Neuwied, Altenkirchen (Westerwald), Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis
1Betzdorf/Kirchen (Sieg)umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die Verbandsgemeinden Daaden-Herdorf, Kirchen (Sieg) und die ehemalige Verbandsgemeinde Betzdorf nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 sowie vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinde RennerodZusammenlegung von Herdorf und der VG Daaden zur VG Daaden-Herdorf
2Altenkirchen (Westerwald)umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld, Hamm (Sieg), Wissen und die ehemalige Verbandsgemeinde Gebhardshain nach dem Stand vom 31. Dezember 2016Zusammenlegung der VG Altenkirchen und Flammersfeld zur VG Altenkirchen-Flammersfeld
3Linz am Rhein/Rengsdorfumfasst vom Landkreis Neuwied die Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein, Rengsdorf-Waldbreitbach und UnkelZusammenlegung der VG Rengsdorf und Waldbreitbach zur VG Rengsdorf-Waldbreitbach
4Neuwiedumfasst vom Landkreis Neuwied die große kreisangehörige Stadt Neuwied sowie die Verbandsgemeinden Dierdorf und Puderbachkeine
5Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburgumfasst vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinden Bad Marienberg (Westerwald), Hachenburg, Selters (Westerwald) und Westerburgkeine
6Montabaurumfasst vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinden Montabaur, Ransbach-Baumbach, Wallmerod und Wirgeskeine
7Diez/Nassauumfasst vom Rhein-Lahn-Kreis die Verbandsgemeinden Aar-Einrich, Diez, Nastätten und die ehemalige Verbandsgemeinde Nassau nach dem Stand vom 31. Dezember 2018Zusammenlegung der VG Hahnstätten und Katzenelnbogen zur VG Aar-Einrich
8Koblenz/Lahnsteinumfasst das rechts des Rheins gelegene Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenz sowie vom Rhein-Lahn-Kreis die große kreisangehörige Stadt Lahnstein sowie die Verbandsgemeinde Loreley und die ehemalige Verbandsgemeinde Bad Ems nach dem Stand vom 31. Dezember 2018keine
9Koblenzumfasst das links des Rheins gelegene Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenzkeine
10Bendorf/Weißenthurmumfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die verbandsfreie Gemeinde Bendorf sowie die Verbandsgemeinden Vallendar und Weißenthurm sowie vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausenkeine
11Andernachumfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die große kreisangehörige Stadt Andernach sowie die Verbandsgemeinden Pellenz und Mendigkeine
12Mayenumfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die große kreisangehörige Stadt Mayen sowie die Verbandsgemeinden Maifeld, Vordereifel und Rhein-Moselkeine
13Remagen/Sinzigumfasst vom Landkreis Ahrweiler die verbandsfreien Gemeinden Remagen und Sinzig sowie die Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltalkeine
14Bad Neuenahr-Ahrweilerumfasst vom Landkreis Ahrweiler die verbandsfreien Gemeinden Bad Neuenahr–Ahrweiler und Grafschaft sowie die Verbandsgemeinden Adenau und Altenahrkeine
Bezirk 2Kreisfreie Stadt Trier, Landkreise Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Rhein-Hunsrück-Kreis, Trier-Saarburg
15Cochem-Zellumfasst den Landkreis Cochem-Zellkeine
16Rhein-Hunsrückumfasst vom Rhein-Hunsrück-Kreis die verbandsfreie Gemeinde Boppard sowie die Verbandsgemeinden Hunsrück-Mittelrhein, Kastellaun und Simmern-RheinböllenZusammenlegung der VG Emmelshausen und Sankt Goar-Oberwesel zur VG Hunsrück-Mittelrhein und der VG Rheinböllen und Simmern/Hunsrück zur VG Simmern-Rheinböllen
17Bad Kreuznachumfasst vom Landkreis Bad Kreuznach die große kreisangehörige Stadt Bad Kreuznach sowie die ehemaligen Verbandsgemeinden Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 sowie die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-StrombergZusammenlegung der VG Langenlonsheim und Stromberg zur VG Langenlonsheim-Stromberg
18Kirn/Bad Sobernheimumfasst vom Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinden Kirner Land und Nahe-Glan sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Rüdesheim nach dem Stand vom 31. Dezember 2016Zusammenlegung der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land zur VG Kirner Land und der VG Meisenheim und Bad Sobernheim zur VG Nahe-Glan
19Birkenfeldumfasst den Landkreis Birkenfeldkeine
20Vulkaneifelumfasst den Landkreis Vulkaneifelkeine
21Bitburg-Prümumfasst den Eifelkreis Bitburg-Prümkeine
22Wittlichumfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Wittlich und die Verbandsgemeinden Traben-Trarbach und Wittlich-Landkeine
23Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg (Hunsrück)umfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Morbach sowie die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues und Thalfang am Erbeskopf sowie vom Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück)keine
24Trier/Schweichumfasst die Stadtteile Biewer, Ehrang, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbach der kreisfreien Stadt Trier sowie vom Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Ruwer, Schweich an der Römischen Weinstraße und Trier-Landkeine
25Trierumfasst die kreisfreie Stadt Trier ohne die Stadtteile Biewer, Ehrang, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbachkeine
26Konz/Saarburgumfasst vom Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Konz und Saarburg-KellZusammenlegung der VG Kell am See und Saarburg zur VG Saarburg-Kell
Bezirk 3Kreisfreie Städte Mainz, Worms, Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Rhein-Pfalz-Kreis
27Mainz Iumfasst die Stadtteile Mainz-Altstadt, Mainz-Neustadt, Mainz-Oberstadt und Mainz-Hartenberg/Münchfeld der kreisfreien Stadt MainzAbgabe des Stadtteiles Mainz-Laubenheim an den WK 29 und des Stadtteiles Mainz-Weisenau an den WK 28
28Mainz IIumfasst die Stadtteile Mainz-Bretzenheim, Mainz-Gonsenheim, Mainz-Hechtsheim, Mainz-Mombach und Mainz-Weisenau der kreisfreien Stadt MainzAbgabe der Stadtteile Mainz-Drais, Mainz-Ebersheim, Mainz-Finthen, Mainz-Lerchenberg und Mainz-Marienborn an den neugebildeten WK 29, Aufnahme des Stadtteils Mainz-Weisenau vom WK 27
29Mainz IIIumfasst die Stadtteile Mainz-Drais, Mainz-Ebersheim, Mainz-Finthen, Mainz-Laubenheim, Mainz-Lerchenberg und Mainz-Marienborn der kreisfreien Stadt Mainz sowie vom Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Bodenheimneu gebildeter Wahlkreis, Bildung aus Teilen des vormaligen Wahlkreises Mainz II sowie dem Stadtteil Mainz-Laubenheim vom WK 27 und der VG Bodenheim vom vormaligen WK 30 (Ingelheim am Rhein)
30Bingen am Rheinumfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die große kreisangehörige Stadt Bingen am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingenneue Wahlkreisnummer
31Ingelheim am Rheinumfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die große kreisangehörige Stadt Ingelheim am Rhein und die verbandsfreie Gemeinde Budenheim sowie die Verbandsgemeinde Nieder-Olmneue Wahlkreisnummer, Abgabe der VG Bodenheim an den neuen WK 29 (Mainz III)
32Rhein-Selz/Wonnegauumfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Rhein-Selz sowie vom Landkreis Alzey-Worms die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegauneue Wahlkreisnummer
33Wormsumfasst die kreisfreie Stadt Wormsneue Wahlkreisnummer
34Alzeyumfasst vom Landkreis Alzey-Worms die verbandsfreie Gemeinde Alzey sowie die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein und Wörrstadtneue Wahlkreisnummer
35Frankenthal (Pfalz)umfasst die kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz) sowie vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim sowie die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheimneue Wahlkreisnummer
36Ludwigshafen am Rhein Iumfasst die Stadtteile Südliche Innenstadt, Nördliche Innenstadt, Friesenheim, Mundenheim und Rheingönheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rheinneue Wahlkreisnummer
37Ludwigshafen am Rhein IIumfasst die Stadtteile Gartenstadt, Maudach, Oggersheim, Oppau und Ruchheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rheinneue Wahlkreisnummer
38Mutterstadtumfasst vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreien Gemeinden Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Mutterstadt sowie die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf und Rheinauenneue Wahlkreisnummer
39Speyerumfasst die kreisfreie Stadt Speyer sowie vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreie Gemeinde Schifferstadt und die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofenneue Wahlkreisnummer
Bezirk 4Kreisfreie Städte Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken, Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Donnersbergkreis
40Donnersbergumfasst den Donnersbergkreis und vom Landkreis Bad Dürkheim die ehemalige Verbandsgemeinde Hettenleidelheim nach dem Stand vom 31. Dezember 2017neue Wahlkreisnummer
41Kuselumfasst den Landkreis Kuselneue Wahlkreisnummer
42Bad Dürkheimumfasst vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreien Gemeinden Bad Dürkheim und Grünstadt sowie die Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim und Wachenheim an der Weinstraße sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Grünstadt-Land nach dem Stand vom 31. Dezember 2017neue Wahlkreisnummer
43Neustadt an der Weinstraßeumfasst die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße sowie vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreie Gemeinde Haßloch und die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)neue Wahlkreisnummer
44Kaiserslautern Iumfasst die kreisfreie Stadt Kaiserslautern ohne die Ortsbezirke Dansenberg, Einsiedlerhof, Erfenbach, Erlenbach, Mölschbach, Morlautern und Siegelbach sowie ohne die ehemaligen Ortsbezirke Betzenberg und Lämmchesberg/Universitätswohnstadt nach dem Stand vom 30. Juni 2004neue Wahlkreisnummer
45Kaiserslautern IIumfasst die Ortsbezirke Dansenberg, Einsiedlerhof, Erfenbach, Erlenbach, Mölschbach, Morlautern und Siegelbach sowie die ehemaligen Ortsbezirke Betzenberg und Lämmchesberg/Universitätswohnstadt nach dem Stand vom 30. Juni 2004 der kreisfreien Stadt Kaiserslautern sowie vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn und Otterbach-Otterbergneue Wahlkreisnummer, Aufnahme des Wahlgebiets der ehemaligen VG Otterbach vom ehemaligen WK 45 (Kaiserslautern-Land), Abgabe der ehemaligen VG Kaiserslautern-Süd an den WK 46
46Kaiserslautern-Landumfasst vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbachneue Wahlkreisnummer, Übernahme der ehemaligen VG Kaiserslautern-Süd in die VG Landstuhl und damit Aufnahme dieses Wahlgebietes vom ehemaligen WK 44 (Kaiserslautern II), Abgabe der ehemaligen VG Otterbach an den WK 45
47Zweibrückenumfasst die kreisfreie Stadt Zweibrücken und vom Landkreis Südwestpfalz die Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben und Zweibrücken-Landneue Wahlkreisnummer, durch Auflösung des ehemaligen WK 47 (Pirmasens-Land) Aufnahme der VG Waldfischbach-Burgalben und der ehemaligen VG Thaleischweiler-Fröschen
48Pirmasensumfasst die kreisfreie Stadt Pirmasens sowie vom Landkreis Südwestpfalz die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land und Rodalbendurch Auflösung des ehemaligen WK 47 (Pirmasens-Land) Aufnahme der VG Dahner Felsenland, Hauenstein und Pirmasens-Land, Abgabe der VG Annweiler am Trifels an den WK 49
49Südliche Weinstraßeumfasst vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern, Herxheim und Landau-Land sowie vom Landkreis Germersheim die Verbandsgemeinde KandelAufnahme der VG Annweiler am Trifels vom WK 48, Abgabe der der VG Offenbach an der Queich an den WK 51
50Landau in der Pfalzumfasst die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz sowie vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Edenkoben und MaikammerAbgabe der VG Lingenfeld an den WK 51
51Germersheimumfasst vom Landkreis Germersheim die verbandsfreie Gemeinde Germersheim sowie die Verbandsgemeinden Bellheim und Lingenfeld sowie vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinde Offenbach an der QueichAbgabe der verbandsfreien Gemeinde Wörth am Rhein sowie der Verbandsgemeinden Hagenbach, Jockgrim und Rülzheim an den neu gebildeten WK 52, Aufnahme der VG Offenbach an der Queich vom WK 49 und der VG Lingenfeld vom WK 50
52Wörth am Rheinumfasst vom Landkreis Germersheim die verbandsfreie Gemeinde Wörth am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Hagenbach, Jockgrim und Rülzheimneu gebildeter Wahlkreis, Bildung aus Teilen des vormaligen Wahlkreises Germersheim

Geschichte

1947

Im Zuge der Vorbereitungen der ersten Landtagswahlen am 18. Mai 1947 beschloss die Landesregierung von Rheinland-Pfalz am 27. März 1947 die Landesverordnung über die Wahl zum ersten Landtag von Rheinland-Pfalz. Durch diese wurde in § 3 der Landesverordnung Rheinland-Pfalz in fünf Wahlbezirke eingeteilt. Diese Wahlbezirke waren identisch mit den 5 vorhandenen Regierungsbezirken. Die Anzahl der Abgeordneten pro Regierungsbezirk wurde festgelegt.

Anzahl der zu wählenden Abgeordneten
WahlkreisAnzahl
Regierungsbezirk Koblenz31
Regierungsbezirk Montabaur08
Regierungsbezirk Rheinhessen13
Regierungsbezirk Trier13
Regierungsbezirk Pfalz35

1950

Im Zuge der Vorbereitungen der zweiten Landtagswahlen am 29. April 1951 beschloss der Landtag von Rheinland-Pfalz am 7. Dezember 1950 das erste Landeswahlgesetz. Durch den § 14 des Gesetzes wurde Rheinland-Pfalz nun in sieben Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise orientierten sich wiederum an den vorhandenen Regierungsbezirken, jedoch wurden die Regierungsbezirke Koblenz und Pfalz nunmehr geteilt. Die Anzahl der Abgeordneten pro Wahlkreis wurde erneut festgelegt.

Anzahl der zu wählenden Abgeordneten
WahlkreisGebietAnzahl
Wahlkreis 1vom Regierungsbezirk Koblenz die Kreise Altenkirchen (Westerwald), Neuwied, Ahrweiler, Mayen, Koblenz-Stadt und -Land18
Wahlkreis 2vom Regierungsbezirk Koblenz die Kreise Cochem, Zell, Simmern, Sankt Goar, Kreuznach, Birkenfeld12
Wahlkreis 3Regierungsbezirk Trier14
Wahlkreis 4Regierungsbezirk Montabaur08
Wahlkreis 5Regierungsbezirk Rheinhessen13
Wahlkreis 6vom Regierungsbezirk Pfalz die Kreise Frankenthal-Stadt und -Land, Ludwigshafen-Stadt und -Land, Speyer-Stadt und -Land, Neustadt-Stadt und -Land, Landau-Stadt und -Land sowie Germersheim19
Wahlkreis 7vom Regierungsbezirk Pfalz die Kreise Kirchheimbolanden, Rockenhausen, Kusel, Kaiserslautern-Stadt und -Land, Zweibrücken-Stadt und -Land, Pirmasens-Stadt und -Land sowie Bergzabern16

1970

Im Zuge der Vorbereitungen der siebenten Landtagswahlen am 21. März 1971 beschloss der Landtag von Rheinland-Pfalz am 7. Juli 1970 eine Änderung des Landeswahlgesetzes. Durch den § 12 des Gesetzes wurde Rheinland-Pfalz nun in sechs Wahlkreise eingeteilt. Die Anzahl der Abgeordneten pro Wahlkreis wurden wiederum festgelegt.

Anzahl der zu wählenden Abgeordneten
WahlkreisGebietAnzahl
Wahlkreis 1Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Landkreis Neuwied, Oberwesterwaldkreis, Unterwesterwaldkreis, Rhein-Lahn-Kreis15
Wahlkreis 2Landkreis Ahrweiler, Landkreis Mayen, Landkreis Koblenz, Koblenz, Landkreis Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück-Kreis, Landkreis Birkenfeld, Landkreis Bad Kreuznach22
Wahlkreis 3Landkreise Daun, Prüm, Bitburg, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg sowie die kreisfreie Stadt Trier13
Wahlkreis 4Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms sowie die kreisfreien Städte Mainz und Worms14
Wahlkreis 5Landkreise Ludwigshafen, Bad Dürkheim, Landau-Bad Bergzabern, Germersheim sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Neustadt und Landau21
Wahlkreis 6die Landkreise Donnersbergkreis, Kusel, Kaiserslautern, Zweibrücken, Pirmasens und die kreisfreien Städte Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens15

1972

Bereits 1972 erfolgte die nächste Neueinteilung der Wahlkreise. Am 4. Juli 1972 wurde das Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes verabschiedet, in dessen Folge Rheinland-Pfalz nun in vier Wahlkreise aufgeteilt wurde. Bei gleichbleibender Zahl der Landtagsmandate erhöhte sich dadurch die Zahl der Abgeordneten je Wahlkreis.

Anzahl der zu wählenden Abgeordneten
WahlkreisGebietAnzahl
Wahlkreis 1Landkreise Altenkirchen (Westerwald), Ahrweiler, Neuwied, Oberwesterwaldkreis, Unterwesterwaldkreis, Rhein-Lahn-Kreis, Mayen-Koblenz und die kreisfreie Stadt Koblenz26
Wahlkreis 2Landkreise Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück-Kreis, Birkenfeld, Bad Kreuznach sowie der Regierungsbezirk Trier24
Wahlkreis 3Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Ludwigshafen sowie die kreisfreien Städte Mainz, Worms, Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein und Speyer24
Wahlkreis 4Landkreise Bad Dürkheim, Landau-Bad Bergzabern, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Donnersbergkreis, Pirmasens sowie die kreisfreien Städte Neustadt, Kaiserslautern, Zweibrücken, Pirmasens und Landau26

1989

Nach einer geringfügigen Änderung der Mandatszahlen im Jahr 1978, bei der der Wahlkreis 1 ein Mandat vom Wahlkreis 4 bekam, und einer Neufassung des Landeswahlgesetzes im Jahre 1982, welche aber keine Neueinteilung der Wahlkreise mit sich brachte und die Mandatsverteilung beibehielt, änderte sich 1989 die Wahlkreiseinteilung des Landes Rheinland-Pfalz drastisch. Mit dem Landeswahlgesetz in der Fassung vom 20. Dezember 1989 wurde Rheinland-Pfalz nunmehr in vier Wahlbezirke und 51 Wahlkreise eingeteilt. Diese Einteilung ist auch gegenwärtig mit geringfügigen Änderungen gültig. Teilweise änderten sich die Bezeichnungen von Gebietskörperschaften, im geringen Umfang wechselten auch Stimmbezirke den Wahlkreis. Durch die neue Wahlkreiseinteilung wurde nun auch genau ein Direktmandat je Wahlkreis vergeben.

Wahlkreiseinteilung mit dem Stand vom 20. Dezember 1989
Landtagswahlkreise in Rheinland-Pfalz
Nr.WahlkreisGebiet
Bezirk 1Kreisfreie Stadt Koblenz, Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Neuwied, Altenkirchen (Westerwald), Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis
1Betzdorf/Kirchen (Sieg)umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die verbandsfreie Gemeinde Herdorf sowie die Verbandsgemeinden Betzdorf, Daaden und Kirchen (Sieg)
2Altenkirchen (Westerwald)umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die Verbandsgemeinden Altenkirchen (Westerwald), Flammersfeld, Gebhardshain, Hamm (Sieg) und Wissen
3Linz am Rhein/Rengsdorfumfasst vom Landkreis Neuwied die Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein, Rengsdorf, Unkel und Waldbreitbach
4Neuwiedumfasst vom Landkreis Neuwied die große kreisangehörige Stadt Neuwied sowie die Verbandsgemeinden Dierdorf und Puderbach
5Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburgumfasst vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinden Bad Marienberg (Westerwald), Hachenburg, Rennerod, Selters (Westerwald) und Westerburg
6Montabaurumfasst vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Wallmerod und Wirges
7Diez/Nassauumfasst vom Rhein-Lahn-Kreis die Verbandsgemeinden Diez, Hahnstätten, Katzenelnbogen, Nassau und Nastätten
8Koblenz/Lahnsteinumfasst das rechts des Rheins gelegene Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenz sowie vom Rhein-Lahn-Kreis die große kreisangehörige Stadt Lahnstein sowie die Verbandsgemeinden Bad Ems, Braubach und Loreley
9Koblenzumfasst das links des Rheins gelegene Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenz
10Bendorf/Weißenthurmumfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die verbandsfreie Gemeinde Bendorf sowie die Verbandsgemeinden Vallendar und Weißenthurm
11Andernachumfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die große kreisangehörige Stadt Andernach sowie die Verbandsgemeinden Andernach-Land und Mendig
12Mayenumfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die große kreisangehörige Stadt Mayen sowie die Verbandsgemeinden Maifeld, Mayen-Land, Rhens und Untermosel
13Remagen/Sinzigumfasst vom Landkreis Ahrweiler die verbandsfreien Gemeinden Remagen und Sinzig sowie die Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal
14Bad Neuenahr-Ahrweilerumfasst vom Landkreis Ahrweiler die verbandsfreien Gemeinden Bad Neuenahr-Ahrweiler und Grafschaft sowie die Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr
Bezirk 2Regierungsbezirk Trier, Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück-Kreis
15Cochem-Zellumfasst den Landkreis Cochem-Zell
16Rhein-Hunsrückumfasst den Rhein-Hunsrück-Kreis mit Ausnahme der Verbandsgemeinde Kirchberg.
17Bad Kreuznachumfasst vom Landkreis Bad Kreuznach die große kreisangehörige Stadt Bad Kreuznach sowie die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Bad Münster am Stein-Ebernburg, Langenlonsheim und Stromberg
18Kirn/Bad Sobernheimumfasst vom Landkreis Bad Kreuznach die verbandsfreie Gemeinde Kirn sowie die Verbandsgemeinden Kirn-Land, Meisenheim, Rüdesheim und Bad Sobernheim
19Birkenfeldumfasst den Landkreis Birkenfeld
20Daunumfasst den Landkreis Daun
21Bitburg-Prümumfasst den Eifelkreis Bitburg-Prüm
22Wittlichumfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Wittlich und die Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf, Manderscheid und Wittlich-Land
23Bernkastel-Kues/Morbachumfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Morbach sowie die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Neumagen-Dhron, Thalfang und Traben-Trarbach und die Verbandsgemeinde Kirchberg im Rhein-Hunsrück-Kreis
24Trier/Schweichumfasst die Stadtteile Biewer, Ehrang, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbach der kreisfreien Stadt Trier sowie vom Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Ruwer, Schweich an der Römischen Weinstraße und Trier-Land
25Trierumfasst die kreisfreie Stadt Trier ohne die Stadtteile Biewer, Ehrang, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbach
26Konz/Saarburgumfasst vom Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Kell, Konz und Saarburg
Bezirk 3Kreisfreie Städte Mainz, Worms, Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Ludwigshafen
27Mainz Iumfasst die Stadtteile Mainz-Altstadt, Mainz-Neustadt, Mainz-Oberstadt, Mainz-Hartenberg-Münchfeld und Mainz-Mombach der kreisfreien Stadt Mainz
28Mainz IIumfasst die Stadtteile Mainz-Bretzenheim, Mainz-Drais, Mainz-Ebersheim, Mainz-Finthen, Mainz-Gonsenheim, Mainz-Hechtsheim, Mainz-Laubenheim, Mainz-Lerchenberg, Mainz-Marienborn und Mainz-Weisenau der kreisfreien Stadt Mainz
29Bingen am Rheinumfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die große kreisangehörige Stadt Bingen am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen
30Ingelheim am Rheinumfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die große kreisangehörige Stadt Ingelheim am Rhein und die verbandsfreie Gemeinde Budenheim sowie die Verbandsgemeinden Bodenheim, Heidesheim am Rhein und Nieder-Olm
31Nierstein/Oppenheimumfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinden Guntersblum und Nierstein-Oppenheim sowie vom Landkreis Alzey-Worms die verbandsfreie Gemeinde Osthofen und die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Westhofen
32Wormsumfasst die kreisfreie Stadt Worms
33Alzeyumfasst vom Landkreis Alzey-Worms die verbandsfreie Gemeinde Alzey sowie die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein und Wörrstadt
34Frankenthal (Pfalz)umfasst die kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz) sowie vom Landkreis Ludwigshafen die verbandsfreien Gemeinden Bobenheim-Roxheim und Lambsheim sowie die Verbandsgemeinde Heßheim
35Ludwigshafen am Rhein Iumfasst die Stadtteile Südliche Innenstadt, Nördliche Innenstadt, Friesenheim, Mundenheim und Rheingönheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein
36Ludwigshafen am Rhein IIumfasst die Stadtteile Gartenstadt, Maudach, Oggersheim, Oppau und Ruchheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein
37Mutterstadtumfasst vom Landkreis Ludwigshafen die verbandsfreien Gemeinden Altrip, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Mutterstadt und Neuhofen sowie die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf und Rheinauen
38Speyerumfasst die kreisfreie Stadt Speyer sowie vom Landkreis Ludwigshafen die verbandsfreien Gemeinden Römerberg und Schifferstadt und die Verbandsgemeinde Dudenhofen
Bezirk 4Kreisfreie Städte Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken, Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Pirmasens, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Donnersbergkreis
39Donnersbergumfasst den Donnersbergkreis
40Kuselumfasst den Landkreis Kusel
41Bad Dürkheimumfasst vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreien Gemeinden Bad Dürkheim und Grünstadt sowie die Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim, Grünstadt-Land, Hettenleidelheim und Wachenheim an der Weinstraße
42Neustadt an der Weinstraßeumfasst die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße sowie vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreie Gemeinde Haßloch und die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
43Kaiserslautern Iumfasst die kreisfreie Stadt Kaiserslautern ohne die Ortsbezirke Betzenberg, Dansenberg, Einsiedlerhof, Erfenbach, Erlenbach, Lämmchesberg/Universitätswohnstadt, Mölschbach, Morlautern und Siegelbach
44Kaiserslautern IIumfasst die Ortsbezirke Betzenberg, Dansenberg, Einsiedlerhof, Erfenbach, Erlenbach, Lämmchesberg/Universitätswohnstadt, Mölschbach, Morlautern und Siegelbach der kreisfreien Stadt Kaiserslautern sowie vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Hochspeyer und Kaiserslautern-Süd und Otterberg
45Kaiserslautern-Landumfasst vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Otterbach, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach
46Zweibrückenumfasst die kreisfreie Stadt Zweibrücken sowie vom Landkreis Pirmasens die Verbandsgemeinden Wallhalben und Zweibrücken-Land
47Pirmasens-Landumfasst vom Landkreis Pirmasens die Verbandsgemeinden Dahn, Hauenstein, Pirmasens-Land, Thaleischweiler-Fröschen und Waldfischbach-Burgalben
48Pirmasensumfasst die kreisfreie Stadt Pirmasens sowie vom Landkreis Pirmasens die Verbandsgemeinde Rodalben
49Südliche Weinstraßeumfasst vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern, Herxheim und Landau-Land
50Landau in der Pfalzumfasst die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz und vom Landkreis Germersheim die Verbandsgemeinde Lingenfeld sowie vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Edenkoben, Maikammer und Offenbach an der Queich
51Germersheimumfasst vom Landkreis Germersheim die verbandsfreien Gemeinden Germersheim und Wörth am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Bellheim, Hagenbach, Jockgrim, Kandel und Rülzheim

2014

Durch das Siebte Landesgesetz zur Änderung des Wahlgesetzes vom 23. Oktober 2014[9] kam es im Hinblick auf die Landtagswahl 2016 erstmals seit 1989 zu größeren Wahlgebietsänderungen in einigen Wahlkreisen. Darüber hinaus war nun die Zahl der Stimmberechtigten und nicht mehr die Bevölkerungszahl Bemessensgrundlage für den Zuschnitt der Wahlkreise. Gleichzeitig wurden auch Zusammenlegungen von Verbandsgemeinden oder Umbenennungen von Landkreisen berücksichtigt.

Wahlkreiseinteilung mit dem Stand vom 23. Oktober 2014
Landtagswahlkreise in Rheinland-Pfalz
Nr.WahlkreisGebietVeränderung zu 1989
Bezirk 1Kreisfreie Stadt Koblenz, Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Neuwied, Altenkirchen (Westerwald), Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis
1Betzdorf/Kirchen (Sieg)umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die verbandsfreie Gemeinde Herdorf sowie die Verbandsgemeinden Betzdorf, Daaden und Kirchen (Sieg) sowie vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinde RennerodAufnahme der Verbandsgemeinde Rennerod vom WK 5
2Altenkirchen (Westerwald)umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die Verbandsgemeinden Altenkirchen (Westerwald), Flammersfeld, Gebhardshain, Hamm (Sieg) und Wissenkeine
3Linz am Rhein/Rengsdorfumfasst vom Landkreis Neuwied die Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein, Rengsdorf, Unkel und Waldbreitbachkeine
4Neuwiedumfasst vom Landkreis Neuwied die große kreisangehörige Stadt Neuwied sowie die Verbandsgemeinden Dierdorf und Puderbachkeine
5Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburgumfasst vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinden Bad Marienberg (Westerwald), Hachenburg, Selters (Westerwald) und WesterburgAbgabe der Verbandsgemeinde Rennerod an den WK 1
6Montabaurumfasst vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinden Montabaur, Ransbach-Baumbach, Wallmerod und WirgesAbgabe der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen an den WK 10
7Diez/Nassauumfasst vom Rhein-Lahn-Kreis die Verbandsgemeinden Diez, Hahnstätten, Katzenelnbogen, Nassau und Nastättenkeine
8Koblenz/Lahnsteinumfasst das rechts des Rheins gelegene Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenz sowie vom Rhein-Lahn-Kreis die große kreisangehörige Stadt Lahnstein sowie die Verbandsgemeinden Bad Ems und LoreleyVerschmelzung der früheren Verbandsgemeinden Braubach und Loreley zur Verbandsgemeinde Loreley
9Koblenzumfasst das links des Rheins gelegene Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenzkeine
10Bendorf/Weißenthurmumfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die verbandsfreie Gemeinde Bendorf sowie die Verbandsgemeinden Vallendar und Weißenthurm sowie vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinde Höhr-GrenzhausenAufnahme der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen vom WK 6
11Andernachumfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die große kreisangehörige Stadt Andernach sowie die Verbandsgemeinden Pellenz und MendigUmbenennung der Verbandsgemeinde Andernach-Land in Pellenz
12Mayenumfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die große kreisangehörige Stadt Mayen sowie die Verbandsgemeinden Maifeld, Vordereifel und Rhein-MoselUmbenennung der Verbandsgemeinde Mayen-Land in Vordereifel, Zusammenlegung der Verbandsgemeinden Rhens und Untermosel zur Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
13Remagen/Sinzigumfasst vom Landkreis Ahrweiler die verbandsfreien Gemeinden Remagen und Sinzig sowie die Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltalkeine
14Bad Neuenahr-Ahrweilerumfasst vom Landkreis Ahrweiler die verbandsfreien Gemeinden Bad Neuenahr-Ahrweiler und Grafschaft sowie die Verbandsgemeinden Adenau und Altenahrkeine
Bezirk 2Regierungsbezirk Trier, Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück-Kreis
15Cochem-Zellumfasst den Landkreis Cochem-Zellkeine
16Rhein-Hunsrückumfasst vom Rhein-Hunsrück-Kreis die verbandsfreie Gemeinde Boppard sowie die Verbandsgemeinden Emmelshausen, Kastellaun, Rheinböllen, Sankt Goar-Oberwesel und Simmern/Hunsrückkeine
17Bad Kreuznachumfasst vom Landkreis Bad Kreuznach die große kreisangehörige Stadt Bad Kreuznach sowie die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Bad Münster am Stein-Ebernburg, Langenlonsheim und Strombergkeine
18Kirn/Bad Sobernheimumfasst vom Landkreis Bad Kreuznach die verbandsfreie Gemeinde Kirn sowie die Verbandsgemeinden Kirn-Land, Meisenheim, Rüdesheim und Bad Sobernheimkeine
19Birkenfeldumfasst den Landkreis Birkenfeldkeine
20Vulkaneifelumfasst den Landkreis Vulkaneifel2006 Umbenennung des Landkreises Daun in Vulkaneifel
21Bitburg-Prümumfasst den Eifelkreis Bitburg-Prümkeine
22Wittlichumfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Wittlich und die Verbandsgemeinden Traben-Trarbach und Wittlich-LandZusammenlegung der vormaligen Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf und Traben-Trarbach zur neuen Verbandsgemeinde-Trarbach, damit Aufnahme des Gebietes der alten VG Traben-Trarbach vom WK 23, Eingliederung der VG Manderscheid in die VG Wittlich-Land
23Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg (Hunsrück)umfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Morbach sowie die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang am Erbeskopf und die Verbandsgemeinde Kirchberg im Rhein-Hunsrück-Kreis2012 Auflösung der VG Neumagen-Dhron und Aufteilung auf die VG Bernkastel-Kues (WK 24) und VG Schweich an der Römischen Weinstraße (WK 25), Abgabe des Gebietes der alten VG Traben-Trarbach an den WK 22
24Trier/Schweichumfasst die Stadtteile Biewer, Ehrang, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbach der kreisfreien Stadt Trier sowie vom Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Ruwer, Schweich an der Römischen Weinstraße und Trier-LandAufnahme eines Teils der aufgelösten VG Neumagen-Dhron vom WK 23
25Trierumfasst die kreisfreie Stadt Trier ohne die Stadtteile Biewer, Ehrang, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbachkeine
26Konz/Saarburgumfasst vom Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Kell am See, Konz und Saarburgkeine
Bezirk 3Kreisfreie Städte Mainz, Worms, Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Ludwigshafen
27Mainz Iumfasst die Stadtteile Mainz-Altstadt, Mainz-Laubenheim, Mainz-Neustadt, Mainz-Oberstadt, Mainz-Hartenberg-Münchfeld und Mainz-Weisenau der kreisfreien Stadt MainzAufnahme der Stadtteile Mainz-Laubenheim und Mainz-Weisenau vom WK 28, Abgabe des Stadtteils Mainz-Mombach an den WK 28
28Mainz IIumfasst die Stadtteile Mainz-Bretzenheim, Mainz-Drais, Mainz-Ebersheim, Mainz-Finthen, Mainz-Gonsenheim, Mainz-Hechtsheim, Mainz-Lerchenberg, Mainz-Marienborn und Mainz-Mombach der kreisfreien Stadt MainzAufnahme des Stadtteils Mainz-Mombach vom WK 27, Abgabe der Stadtteile Mainz-Laubenheim und Mainz-Weisenau an den WK 27
29Bingen am Rheinumfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die große kreisangehörige Stadt Bingen am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingenkeine
30Ingelheim am Rheinumfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die große kreisangehörige Stadt Ingelheim am Rhein und die verbandsfreie Gemeinde Budenheim sowie die Verbandsgemeinden Bodenheim, Heidesheim am Rhein und Nieder-Olmkeine
31 Rhein-Selz/Wonnegauumfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Rhein-Selz sowie vom Landkreis Alzey-Worms die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und WonnegauUmbenennung des Wahlkreises von Nierstein/Oppenheim in Rhein-Selz/Wonnegau, Zusammenlegung der VG Guntersblum und Nierstein-Oppenheim zur VG Rhein-Selz, Zusammenlegung der Stadt Osthofen und der VG Westhofen zur VG Wonnegau
32Wormsumfasst die kreisfreie Stadt Wormskeine
33Alzeyumfasst vom Landkreis Alzey-Worms die verbandsfreie Gemeinde Alzey sowie die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein und Wörrstadtkeine
34Frankenthal (Pfalz)umfasst die kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz) sowie vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreien Gemeinde Bobenheim-Roxheim und die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheimkeine
35Ludwigshafen am Rhein Iumfasst die Stadtteile Südliche Innenstadt, Nördliche Innenstadt, Friesenheim, Mundenheim und Rheingönheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rheinkeine
36Ludwigshafen am Rhein IIumfasst die Stadtteile Gartenstadt, Maudach, Oggersheim, Oppau und Ruchheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rheinkeine
37Mutterstadtumfasst vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreien Gemeinden Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Mutterstadt sowie die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf und WaldseeZusammenlegung von Altrip, Neuhofen und der vormaligen VG Waldsee zur neuen VG Waldsee, später in VG Rheinauen umbenannt.
38Speyerumfasst die kreisfreie Stadt Speyer sowie vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreie Gemeinden Schifferstadt und die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofenkeine
Bezirk 4Kreisfreie Städte Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken, Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Donnersbergkreis
39Donnersbergumfasst den Donnersbergkreis und vom Landkreis Bad Dürkheim die Verbandsgemeinde HettenleidelheimAufnahme der VG Hettenleidelheim vom WK 41
40Kuselumfasst den Landkreis Kuselkein
41Bad Dürkheimumfasst vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreien Gemeinden Bad Dürkheim und Grünstadt sowie die Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim, Grünstadt-Land und Wachenheim an der WeinstraßeAbgabe der VG Hettenleidelheim an den WK 39
42Neustadt an der Weinstraßeumfasst die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße sowie vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreie Gemeinde Haßloch und die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)keine
43Kaiserslautern Iumfasst die kreisfreie Stadt Kaiserslautern ohne die Ortsbezirke Dansenberg, Einsiedlerhof, Erfenbach, Erlenbach, Mölschbach, Morlautern und Siegelbach sowie ohne die ehemaligen Ortsbezirke Betzenberg und Lämmchesberg/Universitätswohnstadt nach dem Stand vom 30. Juni 2004keine
44Kaiserslautern IIumfasst die Ortsbezirke Dansenberg, Einsiedlerhof, Erfenbach, Erlenbach, Mölschbach, Morlautern und Siegelbach sowie die ehemaligen Ortsbezirke Betzenberg und Lämmchesberg/Universitätswohnstadt nach dem Stand vom 30. Juni 2004 der kreisfreien Stadt Kaiserslautern sowie vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn und Kaiserslautern-Süd sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Otterberg nach dem Stand vom 30. Juni 2014Eingliederung der VG Hochspeyer in die VG Enkenbach-Alsenborn, keine Änderung des Wahlkreisgebietes
45Kaiserslautern-Landumfasst vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Otterbach nach dem Stand vom 30. Juni 2014keine
46Zweibrückenumfasst die kreisfreie Stadt Zweibrücken sowie vom Landkreis Südwestpfalz die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Wallhalben nach dem Stand vom 30. Juni 2014keine
47Pirmasens-Landumfasst vom Landkreis Südwestpfalz die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land und Waldfischbach-Burgalben sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen nach dem Stand vom 30. Juni 2014keine
48Pirmasensumfasst die kreisfreie Stadt Pirmasens sowie vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels und vom Kreis Südwestpfalz die Verbandsgemeinde RodalbenAufnahme der VG Annweiler am Trifels vom WK 49
49Südliche Weinstraßeumfasst vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Bad Bergzabern, Herxheim, Landau-Land und Offenbach an der Queich sowie vom Landkreis Germersheim die Verbandsgemeinde KandelAufnahme der VG Offenbach an der Queich vom WK 50 sowie der VG Kandel vom WK 51, Abgabe der VG Annweiler am Trifels an den WK 48
50Landau in der Pfalzumfasst die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz und vom Landkreis Germersheim die Verbandsgemeinde Lingenfeld sowie vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Edenkoben und Maikammer1Abgabe der VG Offenbach an der Queich an den WK 49
51Germersheimumfasst vom Landkreis Germersheim die verbandsfreien Gemeinden Germersheim und Wörth am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Bellheim, Hagenbach, Jockgrim und RülzheimAbgabe der VG Kandel an den WK 49
1 
Die geplante Eingliederung der VG Maikammer in die VG Edenkoben wurde für verfassungswidrig erklärt

Einzelnachweise

  1. a b Einteilung der Wahlkreise zu den Wahlen 2011 (Memento vom 5. Januar 2015 im Internet Archive) und 2016. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 2. Mai 2019; abgerufen am 16. Februar 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wahlen.rlp.de
  2. Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz: Landtagswahl 2016: Gewählte Bewerberinnen und Bewerber. Abgerufen am 16. Februar 2020.
  3. Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz: Landtagswahl 2011: Gewählte Bewerberinnen und Bewerber. Abgerufen am 16. Februar 2020.
  4. Landtagswahl 2006: Gewählte Bewerber (Memento vom 5. Mai 2010 im Internet Archive)
  5. http://www.wahlrecht.de/landtage/rheinland-pfalz.htm
  6. Gesetzentwurf der Landesregierung
  7. Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz: Wahlkreise werden anders eingeteilt (Memento desOriginals vom 1. November 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swr.de
  8. Pressemitteilung zum Beschluss des Landtags, Gesetzesentwurf der Landesregierung (PDF; 866 kB)
  9. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz 2014 S. 232

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