Landtag für Württemberg-Hohenzollern

Kloster Bebenhausen – Sitz des Landtags für Württemberg-Hohenzollern

Der Landtag für Württemberg-Hohenzollern war das erste frei gewählte Parlament des nach dem Zweiten Weltkrieg in der französischen Besatzungszone entstandenen Landes Württemberg-Hohenzollern. Der Landtag war das Nachfolgegremium der durch kommunale Delegierte gewählten Beratenden Landesversammlung für Württemberg-Hohenzollern. Die Wahl fand am 18. Mai 1947 zeitgleich mit der Abstimmung über die von der Beratenden Landesversammlung ausgearbeiteten Landesverfassung statt.

Die konstituierende Sitzung des Landtags fand am 3. Juni 1947 im Kloster Bebenhausen statt. Der Landtag war für vier Jahre gewählt; die Neuwahl hätte also im Frühjahr 1951 stattfinden müssen. Wegen des geplanten Zusammenschlusses von Württemberg-Hohenzollern mit Baden und Württemberg-Baden wurde die Wahlperiode durch eine Verordnung von Staatspräsident Gebhard Müller bis zur Vereinigung der drei Länder verlängert. Die hierfür notwendige Verfassungsänderung wurde von der Bevölkerung gemeinsam mit der Volksabstimmung über die Vereinigung der drei Länder am 9. Dezember 1951 gebilligt. Sie war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Erste Neugliederungsgesetz des Bundes[1], das eine Verlängerung der Wahlperiode bis zum 31. März 1952 vorsah, für ungültig erklärt hatte.

Präsidium

Modell des Landtags im Winterrefektorium des Klosters

Auf der konstituierenden Sitzung wurde Karl Gengler (CDU) zum Präsidenten des Landtags gewählt. Erster Stellvertreter war Fritz Fleck (SPD), zweiter Stellvertreter Karl Kübler (DVP). Das Präsidium entsprach damit exakt dem der Beratenden Landesversammlung. Nachdem Karl Kübler sein Amt niederlegte, wurde Eduard Leuze (DVP) am 22. Juni 1948 zu seinem Nachfolger als zweiter Stellvertreter des Landtagspräsidenten gewählt.

Sitzverteilung

Landtagswahl 1947[2]
Wahlbeteiligung: 66,4 %
 %
60
50
40
30
20
10
0
54,2 %
20,8 %
17,7 %
7,3 %
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Aus der Landtagswahl vom 18. Mai 1947 ging die CDU mit einem Stimmenanteil von 54,2 Prozent als klarer Sieger hervor, die SPD erhielt 20,8 Prozent, die DVP 17,7 und die KPD 7,3 Prozent.[3] Daraus ergab sich folgende Mandatsverteilung:[4]

ParteiSitzeFraktionsvorsitzende
CDU32 SitzeFranz Gog
SPD12 SitzeOskar Kalbfell
DVP11 SitzeEduard Leuze
KPD05 SitzeWilfried Acker
Gesamt60 Sitze

Zusätzlich waren mit Wilhelm Göttler und Josef Schmid zwei Abgeordnete aus dem bayerischen Landkreis Lindau im Landtag vertreten, weshalb die Gesamtzahl zunächst 62 betrug. Beide Abgeordnete gehörten der CDU an. Der Kreis Lindau gehörte als einziger bayerischer Landkreis zur französischen Besatzungszone und war deshalb verwaltungstechnisch Württemberg-Hohenzollern angegliedert. Mit dem Übergang der Vertretung des Kreises an Bayern am 19. Dezember 1950 schieden diese beiden Abgeordneten aus dem Landtag aus.

Ausschüsse

AusschussVorsitzender
FinanzausschussPaul Binder, CDU
SozialausschussOskar Kalbfell, SPD
Landwirtschafts- und ErnährungsausschussBernhard Bauknecht, CDU
Geschäftsordnungs- und PetitionsausschussFerdinand Zeeb, KPD
Verwaltungs- und RechtsausschussEduard Leuze, DVP

Mitglieder

NameFraktionAnmerkung
Wilfried AckerKPD
Wilhelm BaesslerCDU
Bernhard BauknechtCDU
Ludwig BeckerKPD
Paul BinderCDU
Lorenz BockCDUStaatspräsident, gestorben am 3. August 1948 (Nachfolger: Josef Schinle)
Alfons BrennerSPDeingetreten am 12. Oktober 1949 als Nachfolger für Dieter Roser
Karl BürkerCDU
Emil DittusCDUeingetreten am 29. November 1949 als Nachfolger für Fritz Schuler
Hermann DoldCDU
Franz DreherCDU
Fritz ErlerSPDMandat niedergelegt am 3. Juli 1947 (Nachfolger: Karl Raaf)
Margarete Fischer-BoschDVPeingetreten am 25. Mai 1950 als Nachfolgerin für Eberhard Wildermuth
Fritz FleckSPD
Sebastian GanserCDUVertreter des Landkreises Biberach
Karl GenglerCDU
Wilhelm GöttlerCDUVertreter des Landkreises Lindau, ausgeschieden beim Übergang der Vertretung des Kreises Lindau auf das Land Bayern am 19. Dezember 1950
Franz GogCDU
Fritz GrafDVPeingetreten am 30. Januar 1952 als Nachfolger für Hermann Schieferer
Ernst GräßleCDUeingetreten am 18. April 1952 als Nachfolger für Jakob Hermann
Konstantin GsellCDU
Eugen HahnCDU
Albert HartmannCDU
Adolf HartmeyerSPD
Friedrich HauxDVP
Gottlieb HennefarthKPDMandat niedergelegt am 1. Juni 1948 (Nachfolger: Ernst Laich)
Jakob HermannCDUgestorben am 28. März 1952 (Nachfolger: Ernst Gräßle)
Herbert HoltzhauerSPD
Otto JägerCDUeingetreten am 5. November 1947 als Nachfolger für Emil Niethammer
Oskar KalbfellSPD
Ernst KinkelinDVP
Hans KohlerDVP
Anton KramerCDU
Siegfried KrezdornCDU
Karl KüblerDVP
Otto KünzelSPD
Ernst LaichKPDeingetreten am 22. Juni 1948 als Nachfolger für Gottlieb Hennefarth
Johann LeibingerCDU
Eduard LeuzeDVP
Bernhard LiebCDU
Josef LutzCDU
Jakob MastCDU
Eugen MaucherCDU
Judas Thaddäus MayerCDU
Gertrud MetzgerSPDeingetreten am 9. Dezember 1947 als Nachfolgerin für Karl Raaf
Gebhard MüllerCDUStaatspräsident
Karl MüllerSPD
Emil NiethammerCDUMandat niedergelegt am 31. Oktober 1947 (Nachfolger: Otto Jäger)
Josef OttCDU
Franz PfenderCDU
Karl RaafSPDeingetreten am 3. Juli 1947 als Nachfolger für Fritz Erler, Mandat niedergelegt am 5. November 1947 (Nachfolger: Gertrud Metzger)
Hans RagerDVP
Anton ReinerCDU
Viktor RennerSPD
Dieter RoserSPDMandat niedergelegt am 3. September 1949 (Nachfolger: Alfons Brenner)
Albert SauerCDU
Hermann SchiefererDVPMandat niedergelegt am 15. Oktober 1951 (Nachfolger: Fritz Graf)
Josef SchinleCDUeingetreten am 13. August 1948 als Nachfolger für Lorenz Bock
Jakob SchlotterbeckDVP
Carlo SchmidSPD
Josef SchmidCDUVertreter des Landkreises Lindau, ausgeschieden beim Übergang der Vertretung des Kreises Lindau auf das Land Bayern am 19. Dezember 1950
Nikolaus Heinrich SchmittSPD
Josef SchneiderCDU
Josef SchnellSPD[5]
Fritz SchulerCDUMandat niedergelegt am 31. Oktober 1949 (Nachfolger: Emil Dittus)
Thomas SchwarzCDU
Ludwig WielandKPD
Eberhard WildermuthDVPMandat niedergelegt am 4. April 1950 (Nachfolgerin: Margarete Fischer-Bosch)
Eugen WirschingCDU
Wilhelm WirthleDVP
Ferdinand ZeebKPD
Oswald ZobelDVP

Quellen und Anmerkungen

  1. Erstes Gesetz zur Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Artikel 118 Satz 2 des Grundgesetzes (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) im Wortlaut - abgerufen am 5. Juni 2008
  2. Archivierte Kopie (Memento vom 28. August 2011 im Internet Archive)
  3. Ergebnis siehe auch auf Ergebnisse der Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland#Landtag in Württemberg-Hohenzollern und auf http://home.arcor.de/gozer/wahlen/whz.html - abgerufen am 5. Juni 2008
  4. Landtag von Baden-Württemberg (Hrsg.): MdL, die Abgeordneten der Landtage in Baden-Württemberg 1946-1978. Stuttgart 1978, ISBN 3-12-911930-2, Seite 200
  5. Eingetreten am 8. Juli 1947, nachdem das Mandat von Eugen Rosenfeldt in der ersten Sitzung des Landtags für ungültig erklärt wurde, weil dieser als aktiver Angehöriger der Landespolizei nicht Mitglied des Landtags sein konnte. Vgl. Plenarprotokoll der 1. Sitzung des Landtags für Württemberg-Hohenzollern am 3. Juni 1947, S. 2; 3. Sitzung am 8. Juli 1947, S. 1.

Literatur

Weblinks

Commons: Der Sitzungssaal heute – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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