Kießling-Affäre

Die Kießling-Affäre war eine Kontroverse im Jahr 1984 um die vorzeitige Verabschiedung des bundesdeutschen Vier-Sterne-Generals und damaligen stellvertretenden NATO-Oberbefehlshabers Europa, Günter Kießling (1925–2009), dem Erpressbarkeit wegen angeblicher Homosexualität vorgeworfen wurde. Nach Entkräftung der Vorwürfe wurde Kießling wieder in Dienst genommen und schließlich ehrenhaft entlassen.[1]

Verlauf

Kießlings Entlassung

Im Jahr 1983 ging das Amt für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw) einem von Ministerialrat Werner Karrasch gegenüber Regierungsdirektor Artur Waldmann vom MAD geäußerten Gerücht nach, dass Kießling homosexuell sei, und damit nach Vorschriftenlage ein Sicherheitsrisiko darstelle. Das Gerücht stammte angeblich – und tatsächlich – aus dem NATO-Hauptquartier.[2][3][4] Im Zuge der Ermittlungen befragte die Kölner Kriminalpolizei – vom MAD-Oberst Heinz Kluss auf dem kleinen Dienstweg darum gebeten[5] – Mitarbeiter verschiedener Lokale. In den Kneipen „TomTom“ und „Café Wüsten“ identifizierten zwei Personen das Foto von Kießling als „Günter oder Jürgen, auf jeden Fall etwas mit ‚ü‘, von der Bundeswehr“.[6] Tatsächlich verwechselten sie Kießling mit einer Person, die ihm ähnlich sah.

Am Abend des 14. September 1983 wurde Kießling von Wolfgang Altenburg, Generalinspekteur der Bundeswehr, für den nächsten Tag ins Verteidigungsministerium nach Bonn beordert, wo er erstmals mit den Vorwürfen konfrontiert wurde. Kießling versicherte Altenburg und später auch Verteidigungsminister Manfred Wörner (CDU), dass die Vorwürfe jeder realen Grundlage entbehrten. Trotzdem einigten sich beide vier Tage später darauf, dass Kießling sich mit sofortiger Wirkung krankmelden solle, um dann am 31. März 1984 aus der Bundeswehr entlassen zu werden.[7][8] Nach dieser Vereinbarung untersagte Wörner fortan alle Ermittlungen in dem Fall. Dieses Verbot setzte der stellvertretende Chef des Amtes für Sicherheit der Bundeswehr, Oberst i. G. Joachim Krase um.

Generalleutnant Hans-Henning von Sandrart, der stellvertretende Operationschef des amerikanischen Nato-Oberbefehlshabers Bernard W. Rogers, drängte in der Folge wiederholt darauf, den Entlassungstermin auf den 31. Dezember 1983 vorzuverlegen.[9] Der einige Monate krankheitsbedingt abwesende Staatssekretär Joachim Hiehle nahm den Fall am 2. November 1983 auf und zog alle Aktivitäten an sich. Er setzte durch, dass Kießling aufgrund der Annahmen bereits zum 31. Dezember 1983 pensioniert wurde, ohne ihn vorher zu den Vorwürfen anzuhören. Der Minister folgte seiner Empfehlung.[10]

Im Rahmen des Abschlusses des Falls fertigte der damalige ASBw-Chef Brigadegeneral Hartmut Behrendt zuvor eine anderthalb Seiten umfassende Zusammenfassung, die den Verdacht der Homosexualität wiederholte, aber auch eine Zurruhesetzung zum 31. März 1984 als zweckmäßig bezeichnete. Durch ihn oder seine engsten Mitarbeiter wurde dort eingefügt, dass das Landeskriminalamt Düsseldorf die Beweisführung der Homosexualität Kießlings antreten könne.

Dieses Papier und Hiehles Beharren veranlassten Verteidigungsminister Manfred Wörner am 8. Dezember 1983, Kießling zum Jahresende 1983 vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen. Nachdem Kießling am 13. Dezember davon in Kenntnis gesetzt wurde, beantragte er unmittelbar vor seiner Entlassung am 23. Dezember 1983 gegen sich selbst ein Disziplinarverfahren zur Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe.[11] Kießling nahm am gleichen Tag aus der Hand des Staatssekretärs seine Entlassungsurkunde entgegen.[10][11] Am gleichen Tag nahm er Rechtsanwalt Konrad Redeker als Rechtsbeistand und schaltete General a. D. Ulrich de Maizière als militärischen Vermittler ein.

Öffentliche Kontroverse

Am 4. Januar 1984 veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung über die Presseagenturen einen Beitrag ihres Bonn-Korrespondenten Alexander Szandar über die Entlassung Kießlings, der am Folgetag den Startschuss für die folgende Medienberichterstattung gab. Hier führte unter anderem die BILD-Zeitung reißerisch die vermeintlichen Hintergründe für diese Personalie an.[12] Am gleichen Tag kam Kießling in das Büro des ihm flüchtig bekannten Claus Jacobi bei der Welt am Sonntag, der aufgrund seiner Reputation als konservativer Journalist nicht im Verdacht stand, befangen im Sinne eines mutmaßlich homosexuellen Generals zu sein,[13] und fragte diesen um Rat. Journalisten recherchierten weiter über den Fall und das Verteidigungsministerium bestätigte die Pressemeldungen über die Pensionierung. Eine Wende bekam der Fall, als Udo Röbel von der Kölner Boulevardzeitung Express durch Recherchen herausfand, dass der „Günter oder Jürgen“ nicht der General sein konnte und es sich um eine Verwechselung handeln musste.[14] Röbel erhielt für diese Recherchen den Wächterpreis der deutschen Tagespresse.

Diese sogenannte Doppelgängerthese wurde am 12./13. Januar erstmals veröffentlicht und stellte den Wendepunkt in der Affäre dar. Hatten sich bis dahin die Diskussionen auf den General als Sicherheitsrisiko fokussiert, stand nun die Beweisführung des Ministers in der Kritik. Zu dieser Zeit kamen dem Kanzler erste Zweifel an der Arbeit Wörners. Außerdem warf Kießlings Anwalt Konrad Redeker dem Ministerium vor, den Namen des Belastungszeugen vor seiner Akteneinsicht geschwärzt zu haben. Zudem ging der General ab dem 7. Januar in einer Reihe von Interviews unter anderem mit dem Spiegel und im heute-journal an die Öffentlichkeit.[15] Parlamentarische mündliche Anfragen der Oppositionsparteien, die der damalige parlamentarische Staatssekretär des Verteidigungsministeriums Peter Kurt Würzbach beantworten musste, sprengten den üblichen Rahmen für mündliche Anfragen. Das wenig aufklärende und eher abwiegelnde Verhalten des Ministers führte zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der nach dem 1. Februar die Aufklärung der Affäre versuchte. Der Abschlussbericht des Ausschusses offenbarte dann die schlampige Ermittlungsarbeit des MAD, die unzureichende Abwägung aller Aspekte der Affäre durch den Minister und die vollkommene Unschuld Kießlings an all dem.

Während dieser Affäre trat der Schauspieler Alexander Ziegler in den Blickpunkt der Öffentlichkeit: Als der Verteidigungsminister Manfred Wörner die vorzeitige Entlassung des Generals Günter Kießling wegen dessen angeblicher Homosexualität verfügte, wurden mögliche Zeugen (darunter der Gastwirt Udo J. Erlenhardt) vernommen. Ziegler ließ am 20. Januar 1984 im Ministerbüro gegenüber Wörner und Angehörigen des BMVg verlauten, dass er das Protokoll eines Telefongesprächs mit dem ehemaligen Prostituierten Achim Müller vom 12. Februar 1979 besitze, aus dem die homosexuelle Neigung General Kießlings eindeutig hervorgehe. Deswegen wurde Ziegler am 20. Januar 1984 (in Begleitung seines Düsseldorfer Rechtsanwaltes Friedhelm Spieß) von Minister Wörner, im Beisein des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt Waldemar Schreckenberger, des Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Wolfgang Altenburg, und anderer Personen angehört. Wörner selbst war an dem Gespräch nur kurz anwesend, weil zeitgleich eine Aktuelle Stunde des Deutschen Bundestages zur Entlassung Kießlings stattfand. Es gelang Ziegler, seine Anmaßungen als wichtig darzustellen, die Vorhaltungen brachen später jedoch in sich zusammen: Als die Öffentlichkeit erfuhr, dass Wörner Ziegler empfangen habe, zuvor und bisher aber keine Zeit hatte, ein persönliches Gespräch mit Kießling zu führen, war Wörners Glaubwürdigkeit und Amtsbefähigung in der Öffentlichkeit vollkommen abhandengekommen. Die Öffentlichkeit ließ sich von Wörners Hinweisen auf Erkenntnisse, die ihm vorlägen, schon seit Mitte Januar 1984 nicht mehr überzeugen.

Das Gespräch Ziegler-Wörner zerstörte die letzte Glaubwürdigkeit des Ministers, er könne eine Aufklärung der Affäre leisten, vollends. Kießling zog darauf seinen Antrag auf das Disziplinarverfahren und sein Anwalt alle Klagen zurück. Ersteres verlief nach Bewertung durch den Leitenden Rechtsberater ergebnislos: Kein Vorwurf konnte irgendwie belegt oder nachgewiesen werden. Bei den im Disziplinarverfahren gegen Kießling geprüften Vorgängen erwiesen sich alle Vorwürfe als haltlos. Auch die illusionslose Analyse der Situation durch Oberst i.G Jürgen Reichardt als Pressesprecher des Ministers ergab ohne Widerspruch, dass keine Möglichkeit bestand, „nachträglich einen öffentlichen Beweis antreten zu können in einer Sache, die unbeweisbar hätte bleiben sollen und deshalb nun bleiben musste“.[16]

Nachdem – vor allem infolge der fehlenden „Beweise“ seitens des Ministers, der dieses in den Mittelpunkt stellenden Berichterstattung sowie deren Berichte über einen mit Kießling verwechselbaren Doppelgänger, der umtriebigen Medienarbeit Kießlings wie auch der unnachgiebigen Arbeit seines Rechtsanwalts, des renommierten Bonner Verwaltungsrechtlers Redeker – offenkundig wurde, dass die Behauptungen gegenüber Kießling nicht beweisbar waren, und sowohl im Parlament als auch in der Öffentlichkeit der Zusammenhang zwischen Homosexualität und Sicherheitsrisiko hinterfragt wurde, wurde die Affäre durch das Eingreifen von Bundeskanzler Helmut Kohl noch im Jahr 1984 beendet: Kießling wurde ab 1. Februar 1984 wieder in den aktiven Dienst und unmittelbar danach am 26. März 1984 ehrenhaft mit dem Großen Zapfenstreich in den Ruhestand versetzt. Zuvor hatte Kohl ein Rücktrittsgesuch Wörners zurückgewiesen.[17][3]

Kießling war zeit seines späteren Lebens ein von den Generalen des Heeres gemiedener ehemaliger Soldat. Zum Jubiläum der Bundeswehr 1985 war Kießling als einziger Viersternegeneral nicht eingeladen.

Kießling sagte später: „Ich bin nicht hasserfüllt, aber nach wie vor tief enttäuscht, weil die politisch Verantwortlichen damals unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze gehandelt haben.“[18] Konsequenzen erfuhr lediglich der damalige Amtschef des Militärischen Abschirmdienstes, Brigadegeneral Helmut Behrendt, der in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Staatssekretär Joachim Hiehle hatte sich auf dem Höhepunkt des Skandals krankgemeldet und wurde am 1. April 1984 vom Minister mit großem Empfang in den Ruhestand verabschiedet.

Bis heute sind die Hintergründe der Affäre nicht vollständig geklärt. Der stellvertretende Vorsitzende des Personalrates Werner Karrasch, der das Gerücht der Homosexualität Kießlings gegenüber einem Angehörigen des MAD vorgebracht hatte, blieb unbehelligt. Andere Quellen, wie z. B. deutsche Offiziere im NATO-Hauptquartier in Mons, konnten bislang nicht als Urheber oder Mitverantwortliche identifiziert werden. Gerüchte, wonach die Affäre „in ganzem Umfang von der Stasi eingefädelt“ worden sein soll, lassen sich bislang nicht belegen. Der stellvertretende Amtschef des ASBw, der bereits 1988 verstorbene Oberst Joachim Krase, wurde zwar nach seinem Tod als ein Agent der Stasi entlarvt. Aber gerade er hatte frühzeitig versucht, alle Ermittlungen gegen Kießling zu stoppen. Zudem hätte die Stasi kaum durch eine solche Aktion ihre wichtige Quelle gefährdet.

Literatur

  • Klaus Storkmann: „Ein widerwärtiges Schmierenstück.“ Die Wörner-Kießling-Affäre. In: Militärgeschichte. 2013, H. 4, S. 18–21 (PDF (Memento vom 27. März 2014 im Internet Archive)).
  • Heiner Möllers: Die Affäre Kießling. Der größte Skandal der Bundeswehr. Links, Berlin 2019, ISBN 978-3-96289-037-7.
  • Helmut R. Hammerich: „Stets am Feind!“ – Der Militärische Abschirmdienst (MAD) 1956–1990. 1. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, ISBN 978-3-525-36392-8, S. 261–283 (Unterkapitel Das unrühmliche Fallbeispiel: Die Wörner-Kießling-Affäre im Kapitel „Vorbeugen ist besser als heilen“: Der personelle und materielle Geheimschutz).
  • Jürgen Reichardt: Hardthöhe Bonn. Im Strudel einer Affäre. Osning, Bonn 2008, ISBN 978-3-9806268-5-9.
  • Heiner Möllers: Die Kießling-Affäre 1984. Zur Rolle der Medien im Skandal um die Entlassung von General Dr. Günter Kießling. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Bd. 64 (2016), H. 3, S. 517–550, doi:10.1515/vfzg-2016-0024.
  • Deutscher Bundestag – Stenographischer Bericht – 52. Sitzung. Protokoll der Sitzung des deutschen Bundestages zur Kießling-Affäre. 8. Februar 1984, S. 3679–3703 (bundestag.de [PDF; abgerufen am 30. September 2022]).}
  • Friedrich Koch: Sexuelle Denunziation. Die Sexualität in der politischen Auseinandersetzung. 2. Auflage. Europäische Verlags-Anstalt, Hamburg 1995, ISBN 3-434-46229-5.
  • Klaus Storkmann: Cui bono? Entscheidungen und Hintergründe des Wörner-Kießling-Skandals 1983/84 im Spiegel neuer Forschungen. In: Österreichische Militärische Zeitschrift. 2014, H. 6, S. 716–721.
  • Diskussionen und Feststellungen des Deutschen Bundestages in Sachen Kießling. Antrag, Bericht und Aussprache in der Angelegenheit des Bundesministers der Verteidigung. Bericht und Empfehlung des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss. Beratung und Beschluß des Plenums (= Zur Sache. Themen parlamentarischer Beratung. 84, 2). Hrsg. vom Presse- und Informationsamt des Deutschen Bundestages. Bonn 1984.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Georg Fülberth: 1984 – XY ungelöst. In: der Freitag. Nr. 13, 2014 (freitag.de [abgerufen am 30. September 2022]).
  2. Wörner – „der Lächerlichkeit preisgegeben“. In: Der Spiegel. Nr. 5, 1984 (online).
  3. a b Wolfgang Wiedemeyer: Vom Morast in den abgrundtiefen Sumpf. In: Deutschlandfunk. 3. Januar 2009, abgerufen am 30. September 2022.
  4. West Germany: General Unease. In: Time. 23. Januar 1984 (time.com [abgerufen am 30. September 2022]).
  5. Anthony Ham: Heinz Kluss, 84. In: Der Spiegel. Nr. 5, 2019 (online).
  6. Thomas Ramge: „Skandal: Irgendwas mit ü“. In: Die Zeit. Nr. 44, 2003 (zeit.de [abgerufen am 30. September 2022]).
  7. Rolf Zundel: Der Weg eines Gerüchts. In: Die Zeit. Nr. 9, 1984 (archive.org [abgerufen am 30. September 2022]).
  8. Sven Felix Kellerhoff: Als ein Bundesminister „Strichjungen“ verhörte. In: Welt Online. 2. Februar 2018, abgerufen am 3. Februar 2018.
  9. Affäre Wörner: Mit Verklemmungen. In: Der Spiegel. Nr. 11, 1984, S. 27 f. (online).
  10. a b Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland: Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuß) als 1. Untersuchungsausschuß nach Artikel 45a Abs. 2 des Grundgesetzes. Drucksache 10/1604. Verlag Dr. Hans Heger, Bonn 13. Juni 84 (bundestag.de [PDF]).
  11. a b Claus Jacobi: Günter Kießling ist tot. Der General, der an Selbstmord dachte und siegte, Die Welt, 28. August 2009; erstmals erschienen in der Reihe „50 Jahre Bundesrepublik. Claus Jacobi erinnert sich“ unter dem Titel „1984 – Der General dachte an Selbstmord und siegte“ am 5. September 1999 in der Welt am Sonntag.
  12. Heiner Möllers: Medien machen die Affäre: Die Entlassung von General Dr. Günter Kießling 1983/84. In: Heiner Möllers (Hrsg.), Jörg Jacobs (Hrsg.): Bundeswehr und Medien: Ereignisse – Handlungsmuster – Mechanismen in jüngster Geschichte und heute (= Militär und Sozialwissenschaften. Band 50). Nomos, Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-8487-3019-3, S. 197–218; hier: S. 203.
  13. Stefan Niggemeier: Claus Jacobi, Günther Kießling & die Schwulen, 28. August 2009, www.stefan-niggemeier.de
  14. Udo Röbel: 50 Jahre EXPRESS Wie EXPRESS die Ehre eines Generals rettete [1] Express
  15. Heiner Möllers: Medien machen die Affäre: Die Entlassung von General Dr. Günter Kießling 1983/84. In: Heiner Möllers (Hrsg.), Jörg Jacobs (Hrsg.): Bundeswehr und Medien: Ereignisse - Handlungsmuster - Mechanismen in jüngster Geschichte und heute (= Militär und Sozialwissenschaften. Band 50). Nomos, Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-8487-3019-3, S. 197–218; hier: S. 205–207.
  16. Im Strudel der Homo-Affäre um General Kießling, Mittelbayerische Zeitung am 17. Mai 2009
  17. Ehemaliger General wirft Bundeswehrführung Verdrängung vor. In: deutschlandfunkkultur.de. 15. September 2008, abgerufen am 3. Februar 2018 (Interview mit Günter Kießling): „Er [Helmut Kohl] wusste nichts anderes zu sagen, als er habe dieses Rücktrittsgesuch in den Papierkorb geworfen.“
  18. Einst gedemütigter Bundeswehr-General gestorben. FOCUS Online, 28. August 2009, abgerufen am 1. März 2020.