Harald Ofner (Politiker)

Harald Ofner (2014)

Harald Ofner (* 25. Oktober 1932 in Wien) ist ein österreichischer Rechtsanwalt und Politiker (FPÖ).

Leben

Harald Ofner besuchte 1942 bis 1945 die Nationalpolitische Erziehungsanstalt in Traiskirchen bei Wien[1]. Danach erlernte er den Beruf des Starkstrommonteurs. Er besuchte eine Maturaschule und absolvierte anschließend ein Studium der Rechtswissenschaften (Dr. iur. 1958). Ab 1965 war er als Rechtsanwalt tätig.

Seine politische Laufbahn begann Ofner im Gemeinderat von Mödling. Von 1976 bis 1986 war er Landesparteiobmann der FPÖ Niederösterreich. In den Jahren 1979–1983 und 1986–2002 gehörte er als Abgeordneter dem Nationalrat an. Von 1983 bis 1987 war Ofner österreichischer Justizminister in den Regierungen von Fred Sinowatz und Franz Vranitzky.

Ofner verteidigte im Jahr 2000 Peter Paul Rainer, welcher 1997 den ehemaligen Parteivorsitzenden des Südtiroler FPÖ-Ablegers „Die FreiheitlichenChristian Waldner erschossen hatte. Trotz Ofners Bemühungen wurde Rainer kurz nach seiner Verhaftung in Wien-Rudolfsheim an Italien ausgeliefert.

Auszeichnungen

Trivia

Im Zuge der Lucona-Affäre tätigte der damalige Justizminister Ofner in einer Parlamentsdebatte den Ausspruch:

„Die Suppe ist zu dünn.“

Er meinte damit, dass die Beweislage für eine Anklage nicht ausreichend sei. Dieser Spruch wird seither gern in Justiz- und Journalistenkreisen für ähnliche Fälle verwendet.[3][4]

Weblinks

Commons: Harald Ofner – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Sebastian Pumberger: "Der Einzelne ist nichts, die Gemeinschaft alles." (http://www.gedenkdienst.at/index.php?id=624)
  2. Bundesministerium für Landesverteidigung Presseaussendung vom 12. April 2002: Militär-Verdienstzeichen an 3. Nationalratspräsidenten Fasslabend, BM a. D. Abg. Ofner und an Abg. a. D. Tychtl verliehen. Zuletzt abgerufen am 13. Dezember 2017
  3. Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 14. März 2002, S. 7 PDF (Memento vom 14. Dezember 2010 im Internet Archive)
  4. „Die Suppe ist zu dünn“ - Zwei Monate bedingt für Mensdorff, OÖ Nachrichten auf www.nachrichten.at, 17. Januar 2013

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Autor/Urheber: Franz Johann Morgenbesser from Vienna, Austria, Lizenz: CC BY-SA 2.0
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