Gleichmäßig beschleunigte Bewegung


Eine gleichmäßig beschleunigte Bewegung[1] (auch: gleichförmig beschleunigte Bewegung[2]) ist eine Bewegung, bei der die Beschleunigung bezüglich Stärke und Richtung konstant ist. Die gleichmäßig beschleunigte Bewegung ist eine geradlinige (eindimensionale) Bewegung, wenn Beschleunigung und Anfangsgeschwindigkeit kollinear sind. Ist dies nicht der Fall, entsteht eine (zweidimensionale) Parabel als Bahnkurve. Durch die Wahl eines Inertialsystems, in dem die Anfangsgeschwindigkeit null ist, erhält man stets eine geradlinige Bewegung. Wenn die Beschleunigung zu null wird, erhält man die gleichförmige Bewegung.
Beispiele für eine gleichmäßig beschleunigte Bewegung sind der freie Fall oder der schräge Wurf ohne Berücksichtigung des Luftwiderstandes.
Gesetze

Bei einer geradlinigen Bewegung ist es zweckmäßig, die Koordinatenachse entlang der Bewegungsrichtung auszurichten. Dann kann man für Berechnungen Zahlen (Skalare) statt Vektoren verwenden (Skalarform). Es genügt, die Orientierung des Geschwindigkeits- und des Beschleunigungsvektors durch das Vorzeichen auszudrücken. Eine Richtung (meist die Bewegungsrichtung) wird als positiv ausgezeichnet, die Gegenrichtung als negativ.
Verläuft die gleichmäßig beschleunigte Bewegung nicht geradlinig, so ist die allgemeinere Vektorform zu verwenden. Es gelten folgende Gesetze:
| Gleichmäßig beschleunigte Bewegung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Skalarform | Vektorform | ||||
| notwendige Bedingung | |||||
| Geschwindigkeits-Zeit-Gesetz | |||||
| Weg-Zeit-Gesetz | |||||
| verwendete Formelzeichen | |||||
| Beschleunigung | |||||
| Position zum Zeitpunkt | |||||
| Anfangsposition (Anfangsweg) zum Zeitpunkt | |||||
| Zeit | |||||
| Geschwindigkeit zum Zeitpunkt | |||||
| Anfangsgeschwindigkeit zum Zeitpunkt | |||||
Herleitung
Die Beschleunigung entspricht allgemein der Ableitung der Geschwindigkeit nach der Zeit:
Aus dieser Differentialgleichung erhält man die Geschwindigkeit durch einfache Integration. Bei konstanter Beschleunigung liefert dies das Geschwindigkeits-Zeit-Gesetz
wobei die Integrationskonstante die Anfangsgeschwindigkeit ist. Die so gefundene Geschwindigkeit entspricht wiederum der ersten Ableitung der Position nach der Zeit. Folglich erhält man die Position durch abermalige Integration nach der Zeit (Weg-Zeit-Gesetz):
wobei die Anfangsposition ist.
Weblinks
Einzelnachweise
Auf dieser Seite verwendete Medien
Autor/Urheber:
- File:Gleichf beschl Bewegung.png: Wfstb
- derivative work: Carstenvogel
Beispiel zur gleichförmig beschleunigten Bewegung
Autor/Urheber: Michael Oestreicher, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Zurückgelegte Strecke als Dreiecksfläche unter der Kurve momentane Geschwindigkeit gegen die Zeit bei Bewegung mit konstanter Beschleunigung