Gerichtsorganisation (Portugal)

Die Gerichtsorganisation Portugals kennt drei Stufen.

Die unterste Stufe besteht aus den Comarcas, den erstinstanzlichen Gerichtsbezirken. Bis zur Reform des Justizsystems 2014 bestanden in Portugal 231 Comarcas. Mit der Reform wurden sie zu 23 neuen Comarcas zusammengefasst, die sich im Gebiet Kontinentalportugals meist an den Grenzen der Distrikte orientieren. Der Sitz des jeweiligen Hauptgerichts (Grande Tribunal) ist in der Distrikthauptstadt. Diesen 23 Hauptgerichten wurden die insgesamt 311 bestehenden Gerichte untergeordnet.[1]

Die 23 Comarcas als Amtsgerichte erster Instanz sind in die fünf Gerichtsbezirke der meist zweitinstanzlichen Oberlandesgerichte gegliedert:

Die Oberlandesgerichte unterstehen schließlich dem obersten Gericht, dem Supremo Tribunal de Justiça.

Als oberste Gerichte existieren nebeneinander vier Gerichte:[2]

  • Supremo Tribunal de Justiça (Oberstes Gericht, s. o.)
  • Supremo Tribunal Administrativo (Oberstes Verwaltungsgericht), mit einer eigenen räumlichen Struktur an Verwaltungsgerichten, den Tribunais Administrativos e Fiscais
  • Tribunal de Contas (Oberster Rechnungshof)
  • Tribunal Constitucional de Portugal (Verfassungsgericht)

Literatur

Weblinks

Commons: Portugiesisches Recht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Informationen zur neuen „Landkarte der Gerichtsbarkeit“ auf der Website der Regierung Portugals, abgerufen am 23. August 2015
  2. Gliederung des Justizsystems in Portugal (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verbalegis.net auf www.verbalegis.net, abgerufen am 23. August 2015