Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
| |||
---|---|---|---|
Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | Bundesministerium | ||
Gründung | 18. Juli 2022 | ||
Hauptsitz | Wien 1, Stubenring 1 | ||
Behördenleitung | Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft | ||
Website | www.bmaw.gv.at |
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) ist das Arbeitsministerium und Wirtschaftsministerium der Republik Österreich. Durch eine Novelle des Bundesministeriengesetzes 1986 wurde das neue Ministerium am 18. Juli 2022 unter der Bundesregierung Nehammer begründet. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft übernahm die Agenden des Bundesministeriums für Arbeit, Teile der Agenden des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und Teile der Agenden des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.[1]
Aufgaben
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft ist zuständig für:[2]
- Angelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen.
- Arbeitsvertragsrecht.
- Arbeitsvertragsrechtliche Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen, wie Angelegenheiten des Urlaubes und der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter;
- Angelegenheiten der Heimarbeit und der Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen;
- hingegen nicht arbeitsvertragsrechtliche Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.
- Arbeitnehmerschutzrecht.
- Arbeitsmedizinische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes;
- Angelegenheiten des Lehrlingsschutzes und des Heimarbeitsschutzes;
- Arbeitsinspektorate.
- Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
- Gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmer;
- Angelegenheiten des Schlichtungswesens;
- Angelegenheiten der Betriebsvertretung.
- Kollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
- Recht der Gesamtarbeitsverträge und der Festsetzung von Lohntarifen.
- Arbeitsvertragsrecht.
- Angelegenheiten des Arbeitsmarktes.
- Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung.
- Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie fallen.
- Dazu gehören insbesondere auch:
- Angelegenheiten des Handels und der Verrichtung von Dienstleistungen.
- Angelegenheiten des Gewerberechts mit Ausnahme von Rohrleitungsangelegenheiten. Angelegenheiten des Ladenschlusses.
- Gewerbliche und industrielle Forschung. Angelegenheiten der Österreichischen Forschungsforderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und zwar jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
- Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Berufsfortbildung.
- Angelegenheiten der Wirtschafts- und Strukturpolitik auf Sachgebieten, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums fallen.
- Ordnung des Binnenmarktes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft oder unter Z 5 oder 7 fällt.
- Angelegenheiten der Preisregelung, Preisüberwachung und Preistreiberei, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fallen.
- Wettbewerbsangelegenheiten.
- Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der staatlichen Beihilfen und der Wettbewerbskontrolle.
- Angelegenheiten des Tourismus.
- Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet des Handels, des Gewerbes und der Industrie selbständig Berufstätigen.
- Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder einschließlich ihrer beruflichen Vertretung, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
- Wahrnehmung handels- und wirtschaftspolitischer Angelegenheiten gegenüber dem Ausland einschließlich Exportcluster sowie die Vorbereitung und Verhandlung von Staatsverträgen auf diesem Gebiet, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der wirtschaftlichen Integration, um Angelegenheiten des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE handelt.
- Unbeschadet Art. 65 Abs. 1 B-VG Vertretung der Republik Österreich in den in Z 12 genannten Angelegenheiten gegenüber ausländischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten einschließlich zwischenstaatlicher Organisationen mit Ausnahme der Europäischen Union, des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE.
- Angelegenheiten der österreichischen Vertretungsbehörde bei der WTO, wobei jedoch mit dieser im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zu verkehren ist.
- Verkehr auch mit anderen österreichischen Vertretungsbehörden als der in Z 14 genannten im Ausland in Angelegenheiten der Z 12 im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
- Angelegenheiten der wirtschaftlichen Landesverteidigung einschließlich der Koordination der wirtschaftlichen Landesverteidigung.
- Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes einschließlich der von Bundeseinrichtungen genutzten Liegenschaften, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
- Dazu gehören insbesondere auch:
- Soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen, die Angelegenheiten des staatlichen Hochbaus, insbesondere:
- Koordination der hochbaulichen Bedarfs- und Beschaffungsplanung (Standorte, Objekte, Nutzungen, Ausstattung, Kostenrahmen) auf Basis der mittel- und langfristigen Ziel- und Infrastrukturplanungen der Bundesministerien;
- Erarbeitung von Prioritäten, Investitions- und Finanzierungsplänen für den Neubau, den Ausbau und die Erhaltung in Zusammenarbeit mit den nutzenden Ressorts;
- Erarbeitung technischer und technisch-wirtschaftlicher Leitlinien;
- Koordinierte Begutachtung von Projekten zur Wahrung bundeseinheitlicher Standards der Raumerfordernisse, der Umweltgerechtigkeit (Schadstoffbelastung, Energieeinsparung) sowie der architektonischen und funktionellen Gestaltung; dies im Rahmen des jeweiligen Termin- und Kostenplanes;
- Sammlung und Auswertung von Raum- und Objektdaten der von Bundeseinrichtungen genutzten oder von Gesellschaften des Bundes genutzten Liegenschaften;
- Angelegenheiten des Abschlusses von für die Bundesverwaltung verbindlichen Rahmenverträgen auf dem Gebiet der Beschaffung von Energielieferungen;
- die Koordination des gesamten Raummanagements des Bundes im In- und Ausland, einschließlich in Bestand genommener Objekte und solcher, die ansonsten in die Verwaltung eines anderen Ressorts fallen;
- die Erarbeitung eines Bedarfsplanes für die gesamte Raumnutzung des Bundes unter Zugrundelegung der Planungen der Fachressorts als Grundlage für die Mietenbudgetierung;
- die Bestimmungen der lit. g und h gelten für das Bundesministerium für Landesverteidigung nur insoweit, als dadurch die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß § 23 des Bundesimmobiliengesetzes, BGBl. I Nr. 141/2000, umfasst sind.
- Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H. und der Schönbrunner Tiergartengesellschaft m.b.H., solange der Bund Gesellschafter ist.
- Baukoordinierung.
- Bundesmobilienverwaltung.
- Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Hofmobiliendepots - Möbel Museum Wien und der Silberkammer.
- Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens.
- Dazu gehören insbesondere auch:
- Angelegenheiten des Wiederaufbaues der durch die Kriegsereignisse zerstörten Bauten; Wohnbauförderung einschließlich der Angelegenheiten der zu diesem Zweck errichteten Fonds. Volkswohnungswesen und Kleingartenwesen.
- Enteignung zum Zweck der Assanierung und andere Assanierungsmaßnahmen.
- Bautechnische Angelegenheiten des Zivilschutzes sowie der Raum- und Landesplanung. Angelegenheiten der Koordination der raumbezogenen Grundlagen im Krisenmanagement.
- Technisches Versuchswesen; Beschussangelegenheiten; Maß-, Gewichts-, Eich- und Vermessungswesen; Angelegenheiten aller anderen technischen Prüf- und Sicherheitszeichen mit Ausnahme des Punzierungswesens; Normenwesen.
- Angelegenheiten der Normalisierung und Typisierung elektrischer Anlagen und Einrichtungen sowie Sicherheitsmaßnahmen auf diesem Gebiet.
- Vermarkung und Vermessung der Staatsgrenzen.
- Angelegenheiten des Maschinen- und Kesselwesens.
- Angelegenheiten des Ingenieur- und Ziviltechnikerwesens einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretungen.
- Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems und Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie; Beschränkung des Transfers von Nukleartechnologie.
- Regionalförderung, soweit es sich um einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen im industriell-gewerblichen Bereich handelt.
- Angelegenheiten des ERP-Fonds sowie des Verkehrs mit den für wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika in diesen Angelegenheiten.
- Angelegenheiten staatseigener Unternehmen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
- Wahrnehmung der Eigentümerrechte des Bundes in der Hauptversammlung der ÖBAG, soweit die Beschlussfassung eine Angelegenheit eines Beteiligungsunternehmens betrifft, die der behördlichen Regulierung oder Aufsicht des Bundesministers für Finanzen unterliegt.
Organisation
Das Bundesministerium für Arbeit gliedert sich wie folgt.[3]
- Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
- Kabinett des Bundesministers
- Staatssekretärin
- Büro der Staatssekretärin
- Generalsekretärin
- Interne Revision Arbeit
- Stabsstelle Revision Wirtschaft
- Sektion I: Präsidium
- Abteilung I/1: Personal- und Organisationsmanagement (VerwB Arbeit)
- Gruppe I/A
- Abteilung I/A/2: Budgetangelegenheiten (VerwB Arbeit)
- Abteilung I/A/4: Verbindungsdienst, Parlamentarische Anfragen, Ministerrat und allgemeine Rechtsangelegenheiten (VerwB Arbeit)
- Abteilung I/A/7: Wirtschaftsangelegenheiten, Infrastruktur und Sicherheit (VerwB Arbeit)
- Amtswirtschaftsstelle
- Abteilung I/3: Prüfbehörde ESF (VerwB Arbeit)
- Abteilung I/5: Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll und Bürgerservice (VerwB Arbeit)
- Bürgerservice
- Referat I/5a: Protokoll und Repräsentationsangelegenheiten; Übersetzungsdienst
- Abteilung I/6: IKT und IKT-Infrastruktur (VerwB Arbeit)
- Abteilung Präs/1: Budget (VerwB Wirtschaft)
- Referat Präs/1a: Schnittstelle Buchhaltungsagentur
- Referat Präs/1b: Kosten- und Leistungsrechnung, Prüfung von Förderungen
- Referat Präs/1c: Wirkungscontrollingstelle
- Referat Präs/1d: Amtswirtschaftsstelle
- Kraftwagendienst
- Sozialraum
- Abteilung Präs/2: Rechtskoordination und allgemeine Rechtsangelegenheiten (VerwB Wirtschaft)
- Referat Präs/2a: Vertragsverletzungs- u. EuGH-Verfahren
- Abteilung Präs/3: Vergaberecht (VerwB Wirtschaft)
- Abteilung Präs/4: Informationsmanagement (VerwB Wirtschaft)
- Referat Präs/4a: Ministerrat und parlamentarische Anfragen
- Referat Präs/4b: Auszeichnungsangelegenheiten für Nicht-Ressortangehörige
- Abteilung Präs/5: Öffentlichkeitsarbeit (VerwB Wirtschaft)
- Referat Präs/5a: Presse
- Referat Präs/5b: Soziale Medien, Inter- und Intranet, Servicestellen
- Abteilung Präs/6: Infrastruktur Sicherheit (VerwB Wirtschaft)
- Gruppe Präs/A
- Abteilung Präs/A/7: HR-Strategie, Compliance und Dienststellen (VerwB Wirtschaft)
- Referat Präs/A/7a: Besoldung
- Referat Präs/A/7b: Dienstreisen-Servicestelle
- Abteilung Präs/A/8: Personalwesen (VerwB Wirtschaft)
- Referat Präs/A/8a: Stellenbeschreibung und -bewertung
- Abteilung Präs/A/9: Personal- und Organisationsentwicklung (VerwB Wirtschaft)
- Ministerialkanzleidirektion
- Kanzleistelle I
- Kanzleistelle II
- Abteilung Präs/A/10: Clusterbibliothek - Bibliothek und Dokumentation (VerwB Wirtschaft)
- Abteilung Präs/A/7: HR-Strategie, Compliance und Dienststellen (VerwB Wirtschaft)
- Abteilung Präs/11: IKT (VerwB Wirtschaft)
- Sektion II: Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat
- Büroservicestelle (Kanzlei, Büroservice, Support)
- Gruppe II/A: Zentral-Arbeitsinspektorat
- II/A/StabHHAI: Stabstelle Haushaltsangelegenheiten Arbeitsinspektorate
- Abteilung II/A/1: Bau- und Bergwesen, Administration
- Referat II/A/1/a: Informationsmanagement, Datenaufbereitung
- Abteilung II/A/2: Technischer Arbeitnehmerschutz
- Abteilung II/A/3: Recht, Steuerung
- Abteilung II/A/4: Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie
- Abteilung II/A/5: Innovation für die Arbeitsinspektorate
- Abteilung II/A/6: Internationaler technischer Arbeitnehmerschutz
- Gruppe II/B: Arbeitsrecht
- Abteilung II/B/7: Legistik Verwendungsschutz, Landarbeitsrecht
- Abteilung II/B/8: Kollektives Arbeitsrecht
- Abteilung II/B/9: Arbeitsvertragsrecht, Grundlagenarbeit, Dokumentation
- Abteilung II/B/10: Internationale und EU-Sozialpolitik im Arbeitsrecht
- Referat II/B/10/a: Internationale Sozialpolitik
- Gruppe II/C: Verkehrs-Arbeitsinspektorat (Zentral-Arbeitsinspektorat)
- Abteilung II/C/11: Verkehrs-Arbeitsinspektorat Schienenbahnen
- Abteilung II/C/12: Verkehrs-Arbeitsinspektorat Luftfahrt, Schifffahrt, Seilbahnen
- Sektion III: Arbeitsmarkt
- Büroservicestelle
- Gruppe III/A: Internationale Arbeitsmarktpolitik, Dienstleistungen AMS, Budget
- III/A/StabEBE: Stabstelle ESF-Bescheinigung, Evaluierung des ESF, EMCO
- Abteilung III/A/2: Schnittstelle Beschäftigung-Gesundheit-Alterssicherung, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Abteilung III/A/3: Internationale Arbeitsmarktpolitik, Europäischer Globalisierungsfonds
- Abteilung III/A/6: Budget
- Referat III/A/6/a: Information Arbeitsmarktentwicklung, Analyse
- Abteilung III/A/9: Europäischer Sozialfonds
- Kompetenzstelle „Programminhalte und -umsetzung“
- Kompetenzstelle „Verwaltungs- und Kontrollsystem“
- Abteilung III/A/10: Dienstleistungen Arbeitsmarktservice
- Stabstelle Bilaterale Arbeitsmarktpolitische Zusammenarbeit
- Gruppe III/B: Arbeitsmarktrecht, Organisation AMS, Arbeitsmarktförderung
- III/B/StabIAR: Stabstelle Internationales Arbeitsmarktrecht
- Abteilung III/B/1: Arbeitsmarktrecht und Arbeitslosenversicherung
- Abteilung III/B/4: Förderungen, Jugendliche
- Referat III/B/4/a: Integration Jugendlicher und junger Erwachsener in Ausbildung und Arbeitsmarkt
- Abteilung III/B/5: Aufsichts- und Prüftätigkeiten iZm dem Arbeitsmarktservice und der IEF-Service GmbH
- Abteilung III/B/7: Ausländerbeschäftigung
- Sektion IV: Wirtschaftsstandort, Innovation und Internationalisierung
- Gruppe IV/A
- Abteilung IV/A/1: Innovationsstrategien und -kooperationen
- Referat IV/A/1a: Angelegenheiten der europäischen und internationalen Forschungs- und Innovationskooperationen
- Abteilung IV/A/2: Schlüsseltechnologien
- Abteilung IV/A/1: Innovationsstrategien und -kooperationen
- Abteilung IV/3: Standort und Unternehmensfinanzierung
- Referat IV/3a: Startups und Gründungspolitik
- Abteilung IV/4: KMU
- Abteilung IV/5: Ansiedlungen und Unternehmensservice, Industriepolitik
- Gruppe IV/B
- Abteilung IV/B/6: Osteuropa, Zentralasien, Internationalisierungsoffensive
- Referat IV/B/6a: Internationalisierungsoffensive und Projektfinanzierung
- Abteilung IV/B/7: Europa, Nationale Kofinanzierung im Rahmen der ETZ
- Abteilung IV/B/8: Amerika, Afrika, Naher und Mittlerer Osten, Weltausstellungen (EXPO)
- Referat IV/B/8a: Weltausstellungen (EXPO)
- Abteilung IV/B/9: Asien und Pazifik, internationale standortrelevante Energieangelegenheiten
- Abteilung IV/B/6: Osteuropa, Zentralasien, Internationalisierungsoffensive
- Abteilung IV/10: Volkswirtschaftliche Grundsatzabteilung und Analyse
- Gruppe IV/A
- Sektion V: EU und internationale Marktstrategien
- Abteilung V/1: Handels- und Investitionspolitik
- Referat V/1a: Dienstleistungen und Direktinvestitionen
- Abteilung V/2: Exportkontrolle
- Referat V/2a: Verteidigungsgüter und Feuerwaffen
- Referat V/2b: Dual-Use, Embargo und Antifolter
- Referat V/2c: Technische Angelegenheiten und Endverwenderprüfung
- Abteilung V/3: EU-Koordination und EU-Binnenmarkt (VerwB Wirtschaft)
- Abteilung V/4: EU-Beihilfenrecht
- Abteilung V/5: Wettbewerbspolitik und -recht
- Abteilung V/6: OECD, Nachhaltigkeit
- Referat V/6a: Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- Abteilung V/7: Handels- sowie wettbewerbspolitische Analysen und Strategien
- Abteilung V/8: Außenwirtschaftsrecht und Legistik
- Abteilung V/9: Investitionskontrolle
- Abteilung V/10: Europäische und internationale Angelegenheiten (VerwB Arbeit)
- Abteilung V/1: Handels- und Investitionspolitik
- Sektion VI: Nationale Marktstrategien
- Gruppe VI/A
- Abteilung VI/A/1: Gewerberecht
- Abteilung VI/A/2: Gewerbetechnik, Druckgeräte, Kesselwesen
- Abteilung VI/A/3: Elektrotechnik; Beschusswesen
- Abteilung VI/A/4: Metrologie, Vermessung, Geoinformation
- Abteilung VI/A/6: Juristisch - technischer Dienst
- Referat VI/A/6a: Gewerberechtsvollziehung
- Abteilung VI/5: Akkreditierung Austria
- Abteilung IV/7: Berufsausbildung, Fachkräfte
- Referat VI/7a: Innovation der Lehre
- Abteilung VI/8: Kammern und Genossenschaftsverbände
- Abteilung VI/9: Koordination, wirtschaftliche Krisenvorsorge
- Referat VI/9a: Krisenmanagement
- Gruppe VI/A
- Sektion VII: Kulturelles Erbe
- Abteilung VII/1: Nutzungsstrategien Gesellschaften und Dienststellen
- Abteilung VII/2: Historische Sammlungen
- Abteilung VII/3: Bau und Haustechnik
- Abteilung VII/4: Bundesimmobilien-Portfolio
- Referat VII/4a: Baubudgetstrategie
- Abteilung VII/5: Rechtsangelegenheiten
- Abteilung VII/6: Grundsätzliche Angelegenheiten, Bundeswohnbaufonds
- Referat VII/6a: Buchhaltung Bundeswohnbaufonds
- Abteilung VII/7: Wohnungs- und Siedlungspolitik
- Sektion VIII: Tourismus
- Abteilung VIII/1: Tourismuspolitik
- Abteilung VIII/2: Internationale Tourismusangelegenheiten
- Abteilung VIII/3: Tourismus-Servicestelle
- Abteilung VIII/4: Tourismus-Förderungen
Geschäftsbereiche
Das Bundesministerium für Arbeit hat die folgenden nachgeordneten Dienststellen:
- Arbeitsinspektorat Burgenland
- Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten
- Arbeitsinspektorat Kärnten
- Arbeitsinspektorat NÖ Industrieviertel
- Arbeitsinspektorat NÖ Mostviertel
- Arbeitsinspektorat NÖ Waldviertel
- Arbeitsinspektorat Oberösterreich Ost
- Arbeitsinspektorat Oberösterreich West
- Arbeitsinspektorat Salzburg
- Arbeitsinspektorat Steiermark
- Arbeitsinspektorat Tirol
- Arbeitsinspektorat Vorarlberg
- Arbeitsinspektorat Wien Nord und NÖ Weinviertel
- Arbeitsinspektorat Wien Süd und Umgebung
- Arbeitsinspektorat Wien West-Ost
- Arbeitsinspektorat Wien Zentrum
- Bundeswettbewerbsbehörde
- Burghauptmannschaft Österreich
- Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
- Beschussamt Ferlach
- Beschussamt Wien
- Bundesmobilienverwaltung
Folgende ausgegliederte Einrichtungen sind dem Ressortbereich zuzuordnen:
- Arbeitsmarktservice (AMS)
- Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (50 % BMAW, 50 % BMK)
- IEF-Service GmbH
- Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (50 % BMAW, 50 % BMK)
- Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft mbH
- Schönbrunner Tiergarten GmbH
Bundesminister
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ BGBl. I Nr. 98/2022
- ↑ Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung vom 28. Juli 2022 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
- ↑ Geschäftseinteilung des BMAW vom 1. November 2023. In: bmaw.gv.at. Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, abgerufen am 4. November 2023.
Auf dieser Seite verwendete Medien
Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war (seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“).
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“
Autor/Urheber: Bundesministerium für Finanzen, Lizenz: CC BY 2.0
Fotocredit: BMF/Wenzel