Bund-Länder-Gespräch

Ein Bund-Länder-Gespräch ist ein politisches Spitzengespräch zwischen der Bundesregierung und mehreren betroffenen oder allen Landesregierungen der deutschen Bundesländer. Die Bundes- und Landesregierungen werden hierbei durch Mitglieder ihrer jeweiligen obersten Behörden vertreten.

Die Gespräche finden gewöhnlich in der Form von Sitzungen bzw. Konferenzen statt; meist lädt ein Vertreter der Bundesregierung (z. B. ein Bundesminister) dazu ein. Oft werden sie kurzfristig vereinbart und anberaumt, z. B. weil das Thema eilbedürftig erscheint bzw. weil es einen politischen Willen gibt, ein Thema zügig zu bearbeiten oder "abzuräumen".

Die Bund-Länder-Gespräche zielen z. B. darauf ab, politische Konzepte zu erörtern, Gesetzesvorhaben zu besprechen, Informationen und Meinungen auszutauschen oder Stellungnahmen zu politischen Fragestellungen zu erarbeiten.

Die Beschlüsse sind formal nicht bindend.