Bonner Papier

Das Bonner Papier ist eine bei einem Verbandsgespräch von mehreren Verbänden von studentischen Korporationen am 23. Februar 1980 angenommene und am 14. November 1987 durch eine Vereinbarung erweiterte Erklärung, in welcher sich die beteiligten Korporationsverbände zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Benannt ist das Papier nach Bonn, dem Ort der Beschlüsse.

Geschichte und Entwicklung

In der Folge der 68er-Bewegung, während der 1970er und bis weit in die 1980er Jahre hinein, führte eine geringe Wahlbeteiligung der unpolitischen und konservativen Studenten an den Hochschulwahlen zu einer stark linksgerichteten bis linksradikalen Szene in den Studentenparlamenten und ASten der meisten deutschen Universitäten (siehe auch: Göttinger Mescalero). Besonders oft kritisiert wurden u. a. der angebliche Missbrauch der zwangsweise eingezogenen Beiträge, die eigentlich hochschulpolitischen Zwecken zugedacht waren (siehe auch Probleme der Verfassten Studentschaft, Sozialbeitrag), sowie die als extrem empfundenen politischen Forderungen und das Verhalten der Mandatsträger und Gruppen gegenüber dem Staat und der Universität.

Im Bonner Papier wird erklärt, dass die beteiligten Korporationen die akademische Freiheit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen hätten:

„Ausgehend von den Grundwerten und Grundsätzen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und in dem Willen für die Erhaltung dieser Ordnung einzutreten, erklären die beteiligten Korporationsverbände, sich noch stärker als bisher für die Freiheit der Lehrenden und Lernenden sowie für die Freiheit von Lehre, Forschung und Wissenschaft einzusetzen.

Die beteiligten Korporationsverbände erklären entschieden ihren Willen, diese Freiheiten und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gegen alle Ideologien und Aktivitäten totalitärer und verfassungsfeindlicher Bestrebungen und Gruppierungen zu verteidigen.“

Bonner Papier, Artikel 1

Dabei wird ein Angriff von totalitären Gruppierungen und Ideologien auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung postuliert. Als Mittel für diese Aufgabe werden interkorporative Gremien genannt, die auf die Hochschulpolitik, die Zusammensetzung der Studierendenparlamente und Studierendenvertretungen Einfluss nehmen sollen.

In einer 1987 unterzeichneten Vereinbarung zur Durchsetzung der Beschlüsse des Bonner Papiers verpflichteten sich die beteiligten Korporationsverbände zu einem jährlich im Herbst stattfindenden Verbandsgespräch, um die Zusammenarbeit zu koordinieren.

Während das Papier in den ersten Jahren nach seinem Erscheinen von korporativer Seite oft zitiert und als Erfolg interkorporativer Verständigung angesehen wurde, wird in den letzten Jahren wenig von ihm gesprochen und zum Teil eine aktuelle Bedeutung abgestritten. In der Hochschulpolitik spielt das Bonner Papier vornehmlich nur noch bei Verbindungskritikern eine Rolle.

Beteiligte Verbände

Unterschrieben haben das Bonner Papier die folgenden 17 Korporationsverbände:

Kritik linksgerichteter Kräfte

Kritik ist an diesem Papier vor allem von linksgerichteten Kräften mehrfach geäußert worden.

Zum einen ließe die Formulierung auf eine ideologische Grundannahme schließen, welche einer Form der Totalitarismustheorie zufolge Rechtsextremismus und radikale Linke als strukturgleich begreift. Diese Auffassung wird auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz und der Presse weitgehend geteilt.

Die Korporationen würden sich mit der Behauptung, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen, der Aufgabe zu entziehen suchen, sich der Kritik an ihnen selbst zu stellen.

Zum anderen wird dieses Papier oft als Beweis dafür herangezogen, dass nahezu alle Studentenverbindungen zusammenarbeiteten, um ihre Ziele durchzusetzen, und somit von einer Abgrenzung zwischen rechtsextremen und gemäßigten Studentenverbindungen eigentlich nicht gesprochen werden könne.

Weblinks