5. Artillerie-Regiment (Reichswehr)

Das 5. Artillerie-Regiment war ein süddeutsches Regiment der Reichswehr.

5. Artillerie-Regiment

Reichskriegsflagge des Deutschen Reichs (Weimarer Republik)
Aktiv1921 bis 1934
StaatDeutsches Reich
StreitkräfteReichswehr
TeilstreitkraftHeer
TruppengattungArtillerie
TypArtillerie-Regiment
GliederungSiehe Gliederung
StandortSiehe Garnisonen
Leitung
KommandeureSiehe Liste der Kommandeure

Geschichte

Aufstellung

Das Regiment wurde am 1. Januar 1921 in Ulm aus den Reichswehr-Artillerie-Regimentern 11, 13 und 14 des Übergangsheeres aufgestellt. Noch Anfang der 1920er Jahre tauschten die Abteilungen in Ulm und Fulda ihre Nummerierung.

Im Zuge der Vergrößerung der Reichswehr 1934 wurden aus den drei Abteilungen des Regiments die neuen Regimenter Artillerie-Regiment Ulm, Artillerie-Regiment Fulda und Artillerie-Regiment Ludwigsburg[A 1] mit jeweils fünf Abteilungen aufgestellt. Am 15. Oktober wurde das Artillerie-Regiment Ulm in Artillerie-Regiment 5 umbenannt und der 5. Infanterie-Division unterstellt.

Garnisonen

  • Ulm: Stab, II. (Badische) Abteilung, 10. (Ergänzungs-) Ausbildungs-Batterie
  • Fulda: I. Abteilung
  • Ludwigsburg: III. (Württembergische) Abteilung
  • Fritzlar: 11. reitende (Preußische) Batterie

Kommandeure

Nr.NameBeginn der BerufungEnde der Berufung
1.Oberst Constantin Rembe1. Oktober 192031. März 1923
2.Oberst Albrecht Reinecke1. April 192331. Dezember 1925
3.Oberst Hugo Grimme1. Januar 192631. Januar 1927
4.Oberst Hans Knuth1. Februar 192731. Januar 1929
5.Oberst Ludwig Beck
ab 1. Februar 1931 Generalmajor
1. Februar 192931. August 1931
6.Oberst Otto Tscherning1. September 193131. März 1933
7.Oberst Paul Bader1. April 193330. September 1934

Organisation

Verbandszugehörigkeit

Das Regiment unterstand dem Artillerieführer V der 5. Division in Stuttgart.

Gliederung

  • I. Abteilung mit 1. bis 3. Batterie
  • II. (Badische) Abteilung mit 4. bis 6. Batterie
  • III. (Württembergische) Abteilung mit 7. bis 9. Batterie
  • 10. (Württembergische) (Ergänzungs-) ab 1921 Ausbildungs-Batterie
  • 11. reitende (Preußische) Batterie

Hauptbewaffnung

Der Friedensvertrag von Versailles erlaubte der Reichswehr nur insgesamt 204 Kanonen 7,7 cm und 84 Haubitzen 10,5 cm[1]. Da aus dem Ersten Weltkrieg unterschiedliche Geschützmodelle vorhanden waren, wurden die Batterien der Artillerie unterschiedlich ausgerüstet.

Das Regiment verfügte über

  • 20 7,5-cm Feldkanonen (F.K. 16), je 4 in der 1., 4. und 7. Batterie sowie 12 in der 11. Batterie,
  • 12 7,7-cm Feldkanonen (F.K. 96/1), je 4 in der 3. und 6. Batterie sowie 4 in der 10. Ergänzungs- (ab 1921 Ausbildungs-)Batterie,
  • 4 7,7-cm Feldkanonen (KW-Geschütze 14[A 2]) in der 9. Batterie
  • 12 10,5-cm leichte Feldhaubitzen 16, je 4 in der 2., 5. und 8. Batterie.

Sonstiges

Traditionsübernahme

Das Regiment übernahm 1921 die Tradition der alten Regimenter:[2]

Verweise

Quellen

  • Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Bestand M 433/2, Bü 926 Rangliste des Reichswehr-Artillerie-Regiments 13.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Übersicht Nr. 2 zu Artikel 165 des Vertrages
  2. Erlass des Chefs der Heeresleitung Generaloberst von Seeckt vom 24. August 1921

Anmerkungen

  1. Die Divisionen und Regimenter erhielten zur Tarnung der Vergrößerung Decknamen
  2. Kraftwagen-Geschütz, Kanonen auf motorisierter Selbstfahrlafette zur Fliegerabwehr

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Die große Herbstparade der Reichswehr vor General Seeckt in Straussberg/Bln. Leichte Artellerie im Vorbeimarsch.
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