Sächsisch-ernestinisches Gesamthaus 1547 bis 1572, Johann Friedrich II. Schreckenberger 1564, CNG
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Alleinprägungen Johann Friedrichs II. von SachsenDie Alleinprägungen Johann Friedrichs II. von Sachsen erfolgten auf der Grundlage eines Resignationsvertrags (Verzichtserklärung) von 1557. Die jüngeren Brüder hatten gegenüber Herzog Johann Friedrich II. dem Mittleren von Sachsen auf die Mitregentschaft im Herzogtum Sachsen, dem sächsisch-ernestinischen Gesamthaus, verzichtet. Die Münzprägung Johann Friedrichs endete mit seiner Gefangennahme im Jahr 1567 auf Burg Grimmenstein in Gotha. Zu seinen Münzen gehören auch die widerrechtlich mit Kurwappen und falschem Titel geprägten Gothaer Belagerungsklippen aus dem Jahr seiner Gefangennahme. .. weiterlesen
Münzgeschichte des Herzogtums Sachsen (1547–1572)Die Münzgeschichte des Herzogtums Sachsen (1547–1572) oder des sächsisch-ernestinischen Gesamthauses umfasst die Zeit in den verbliebenen thüringischen Besitzungen der Ernestiner nach der Schlacht bei Mühlberg bis zur Landesteilung nach dem Erfurter Landesteilungsvertrag vom 6. November 1572 in die Landesteile Sachsen-Coburg-Eisenach und Sachsen-Weimar (Sachsen-alt-Weimar). .. weiterlesen
SchildhalterSchildhalter werden in der Heraldik hinter, neben oder unter dem Schild eines Wappens befindliche Gestalten genannt, die auf einem geeigneten Boden, Rasen, Gesims, Konsole, Podest, einer ornamentalen Ranke oder Ähnlichem stehen. Nur Engelsfiguren dürfen fliegen. Sie treten einzeln oder paarweise, gleichartig oder verschieden neben oder hinter dem Schild auf, tragen, halten oder stützen ihn. Diese Darstellung ist aber oft nur beim Hauptwappen oder dem sogenannten Großen Wappen üblich. Der Zusammenhalt der Darstellung wird oft mit dem Wappenzelt unterstrichen. Es existieren außerdem weitere Begriffe für Schildhalter: Wappenhalter, Schildbuben, Wappenstütze und auch Garde. .. weiterlesen