RAF N F10AdmFleetSU 1945-1955
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Flottenadmiral der SowjetunionFlottenadmiral der Sowjetunion, auch Admiral der Flotte der Sowjetunion, bezeichnete in den Streitkräften der Sowjetunion den höchsten Rang, den ein Flaggoffizier erreichen konnte. Der Rang wurde gemäß dem Erlass des Obersten Sowjets der UdSSR vom 3. März 1955 über den militärischen Rang Admiral der Flotte eingeführt. Zuvor, seit Mai 1945, war der Rang „Marschall der Sowjetunion“ dem „Flottenadmiral“ gleichrangig. Mit Auflösung der UdSSR wurde der Rang 1991 abgeschafft. Vorschläge, in Anlehnung an den neuen Marschall der Russischen Föderation einen entsprechenden Admiralsrang zu schaffen, wurden nie realisiert. .. weiterlesen