Notstands-Terminologie
++ 'äußerer Notstand' = "Verteidigungs-" + "Spannungsfall"
++ 'Katastrophennotstand' = 'Katastrophenfall'Relevante Bilder
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Notstandsgesetze (Deutschland)Als „die Notstandsgesetze“ im engeren Sinne werden die Grundgesetzänderungen bezeichnet, die am 30. Mai 1968 – in der Zeit der ersten Großen Koalition – vom Deutschen Bundestag und am 14. Juni vom Bundesrat verabschiedet sowie am 24. Juni 1968 von Bundespräsident Lübke unterzeichnet wurden. Außerdem wurde – bereits seit Ende der 1950er Jahre – eine ganze Reihe von sog. „einfachen“ (nicht-verfassungsändernden) Notstandsgesetzen verabschiedet. Die Beratungen über diese Gesetzespakete wurden von massiven Protesten der sogenannten Außerparlamentarischen Opposition (APO) begleitet. Die Notstandsgesetze änderten das Grundgesetz zum 17. Mal und fügten eine Notstandsverfassung ein, welche die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen sichern soll. .. weiterlesen