Kloster herrenchiemsee


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Kloster Herrenchiemsee: Südseite mit Sonnenuhr
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Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee

Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee tagte vom 10. bis 23. August 1948 im Auftrag der Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder im Alten Schloss auf der Herreninsel in Bayern. Es war ein Sachverständigengremium mit der Aufgabe, einen „Verfassungsentwurf aus[zu]arbeiten, der dem Parlamentarischen Rat als Unterlage dienen“ könne. Ergebnis war der von den Ministerpräsidenten der Länder genehmigte „Herrenchiemsee-Bericht“, eine Arbeitsgrundlage für das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die unter anderem auch einen kompletten Verfassungsentwurf mit 149 Artikeln enthielt. .. weiterlesen

Kloster Herrenchiemsee

Das Kloster Herrenchiemsee ist ein ehemaliges Benediktinerkloster und späteres Augustiner-Chorherren-Stift auf der Insel Herrenchiemsee im Chiemsee in Bayern. Die Klosterkirche diente von 1216 bis 1807 als Kathedrale des Bistums Chiemsee, während die Augustiner-Chorherren dieses Stifts das Domkapitel bildeten. Nach der Säkularisation in Bayern wurden die Klostergebäude in das Alte Schloss Herrenchiemsee umgestaltet. Die Anlage ist unter der Aktennummer D-1-87-123-19 als denkmalgeschütztes Baudenkmal von Herrenchiemsee verzeichnet. „Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehem. Augustiner-Chorherrenstifts Herrenchiemsee und seiner frühmittelalterlichen Vorgängerbauten mit ehem. Stiftskirche St. Sebastian und Sixtus (‚Inseldom‘), aufgelassenem Klosterfriedhof mit Kath. Kirche St. Maria und teilweise abgegangenem Ökonomiehof“ werden zudem als Bodendenkmal unter der Aktennummer D-1-8140-0095 geführt. .. weiterlesen

Liste der Baudenkmäler in Chiemsee (Gemeinde)

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Chiemsee zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. .. weiterlesen

Notstandsgesetze (Deutschland)

Als „die Notstandsgesetze“ im engeren Sinne werden die Grundgesetzänderungen bezeichnet, die am 30. Mai 1968 – in der Zeit der ersten Großen Koalition – vom Deutschen Bundestag und am 14. Juni vom Bundesrat verabschiedet sowie am 24. Juni 1968 von Bundespräsident Lübke unterzeichnet wurden. Außerdem wurde – bereits seit Ende der 1950er Jahre – eine ganze Reihe von sog. „einfachen“ (nicht-verfassungsändernden) Notstandsgesetzen verabschiedet. Die Beratungen über diese Gesetzespakete wurden von massiven Protesten der sogenannten Außerparlamentarischen Opposition (APO) begleitet. Die Notstandsgesetze änderten das Grundgesetz zum 17. Mal und fügten eine Notstandsverfassung ein, welche die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen sichern soll. .. weiterlesen

Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) gehört zum ersten Abschnitt des Grundgesetzes, der die Grundrechte zum Gegenstand hat. Die Rechtsnorm enthält unterschiedliche Gewährleistungen, die einen Bezug zu Ehe und Familie aufweisen. Art. 6 Absatz 1 GG garantiert den rechtlichen Bestand der Ehe und spricht ihr und der Familie einen besonderen Schutz zu. Art. 6 Absatz 2 GG spricht Eltern das Recht zu, für ihre Kinder unter Aufsicht des Staats zu sorgen. Art. 6 Absatz 3 GG regelt, unter welchen Voraussetzungen der Staat Kinder von ihren Eltern trennen darf. Art. 6 Absatz 4, 5 GG sprechen Müttern Anspruch auf Schutz zu und gebieten die Gleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern. .. weiterlesen