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Deutschland 1945 bis 1949Die Besatzungszeit in Deutschland zwischen 1945 und 1949 war eine Phase zwischen dem Zusammenbruch des NS-Staats am Ende des Zweiten Weltkriegs und der Gründung der zwei deutschen Staaten, der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Im Kalten Krieg gehörten sie zwei konkurrierenden Machtblöcken an. .. weiterlesen
Monnet-PlanDer Monnet-Plan war ein groß angelegtes Modernisierungsprogramm für die Wirtschaft Frankreichs in der Nachkriegszeit. Er sah einen gewaltigen Ausbau der französischen Stahlkapazität vor und zugleich eine Begrenzung der konkurrierenden deutschen Stahlindustrie auf höchstens 7,5 Millionen Tonnen pro Jahr. Initiator Jean Monnet war 1946–1950 erster Leiter des Commissariat général du Plan (Planungsamt) in Frankreich. .. weiterlesen
RuhrstatutAls Ruhrstatut wird das am 28. April 1949 vom Vereinigten Königreich, Frankreich, den USA und den Beneluxstaaten auf der Londoner Sechsmächtekonferenz verabschiedete Abkommen über die Errichtung einer Internationalen Ruhrbehörde bezeichnet. Die Sowjetunion forderte vergeblich eine Beteiligung an diesem vorgesehenen Aufsichtsgremium und sah im Ruhrstatut ein Zeichen des Kalten Kriegs. Aufgabe der Ruhrbehörde war, die Produktion des Ruhrgebiets an Kohle, Koks und Stahl zu beaufsichtigen, auf dem deutschen und dem internationalen Markt zu verteilen und zugleich eine wirtschaftliche Konzentration zu verhindern. Die Behörde nahm im Sommer 1949 ihre Arbeit in Düsseldorf auf. .. weiterlesen
Demontage (Reparation)Der Begriff Demontage benennt das Abbauen und Abtransportieren von Produktionsmitteln oder anderen ortsfesten Anlagen durch eine Kriegspartei im besetzten Gebiet oder Land eines Kriegsgegners. Demontagen können während eines Krieges oder nach einem Krieg stattfinden. Demontagen wurden in der Vergangenheit oft als Entschädigung der demontierenden Kriegspartei deklariert. .. weiterlesen
Deutsche Reparationen nach dem Zweiten WeltkriegDeutsche Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg sind Reparationen Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg an Länder, die sich mit dem Deutschen Reich im Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von der Wehrmacht besetzt worden war. Anders als die deutschen Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg aufgrund des Kriegsschuldartikels im Vertrag von Versailles (Art. 231) bestanden die Reparationsverpflichtungen nicht auf friedensvertraglicher Grundlage. Sie erfolgten nach Kriegsende auch nicht in Geldzahlungen von deutscher Seite, sondern in Demontagen durch die Siegermächte, der Beschlagnahme deutschen Auslandsvermögens sowie dem Einsatz deutscher Zwangsarbeiter. .. weiterlesen