GdI Marian Varesanin von Vares 1909 Eugen Schöfer


Autor/Urheber:
Größe:
921 x 1296 Pixel (745726 Bytes)
Beschreibung:
General der Infanterie Marian Varesanin von Vares, der neuernannte Kommandant des 15. Korps und Chef der bosnischen Landesregierung
Kommentar zur Lizenz:
Public domain

Der Urheber dieses Werks ist 1912 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1928 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.

Lizenz:
Public domain
Credit:
Sport & Salon, vol. 11, nr. 11 (13. März 1909), p. 7
http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sus&datum=19090313&seite=7
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 30 Sep 2023 04:22:29 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Kondominium Bosnien und Herzegowina

Das Kondominium Bosnien und Herzegowina war ein Territorium Österreich-Ungarns, das in keinen der beiden Reichsteile der Doppelmonarchie integriert war. Im Zeitalter des Imperialismus strebte die Doppelmonarchie wie die anderen europäischen Mächte nach territorialer Vergrößerung, besaß aber zu diesem Zeitpunkt keine Aussicht auf den Erwerb nennenswerter überseeischer Kolonien. Die österreichische Kolonialpolitik im 18. Jahrhundert war gescheitert. Die seit 1867 bestehende Doppelmonarchie richtete daher nach dem Ausschluss aus der deutschen Politik ihre politischen, militärischen und wirtschaftlichen Interessen auf die Länder des Westbalkan mit dem Ziel des Landerwerbs und/oder der wirtschaftlichen und politischen Einflussnahme. Diese Territorien gehörten zum Osmanischen Reich, doch entwickelten sich dort bereits mit den Fürstentümern Serbien und Montenegro Staaten, die nicht nur die Unabhängigkeit anstrebten, sondern sich auch angrenzende osmanische Gebiete einverleiben wollen. Österreich-Ungarn geriet bei der Verfolgung seiner Interessen dadurch unter Druck. Erstes Ziel der österreichisch-ungarischen Absichten war das osmanische Vilâyet Bosnien, das das Gebiet des modernen Staates Bosnien und Herzegowina umfasste. Gemäß den Vereinbarungen auf dem Berliner Kongress 1878 erfolgte noch im selben Jahr die Okkupation von Bosnien und der Herzegowina durch das gemeinsame Heer Österreich-Ungarns. Formell erfolgte dann die Annexion als Kondominium beider Reichsteile 1908. Die österreichisch-ungarische Herrschaft endete 1918 nach dem Zerfall der Doppelmonarchie im Ersten Weltkrieg. .. weiterlesen