FwDV3 TH


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930 x 795 Pixel (10584 Bytes)
Beschreibung:
Ordnung des Einsatzraumes, insbesondere bei einer Technischen Hilfeleistung (Verkehrsunfall)
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Mon, 15 Jan 2024 21:36:21 GMT

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Als Technische Hilfeleistung werden in Deutschland „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen“ bezeichnet, „die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden“. Technische Hilfe in diesem Sinne wird insbesondere von den Feuerwehren und dem THW geleistet und umfasst in der Praxis all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken und bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom. .. weiterlesen

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