Flag of Weimar Republic (merchant+cross)
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Eigenes Werk
- Verordnung über die deutschen Flaggen. Vom 11. April 1921.
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