Fallersleben Marke
Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.
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August Heinrich Hoffmann von FallerslebenAugust Heinrich Hoffmann, bekannt als Hoffmann von Fallersleben war ein deutscher Hochschullehrer für Germanistik, der wesentlich zur Etablierung des Fachs als wissenschaftliche Disziplin beitrug, Dichter sowie Sammler und Herausgeber alter Schriften aus verschiedenen Sprachen. Er schrieb den Text zur späteren deutschen Nationalhymne, Das Lied der Deutschen, sowie zahlreiche populäre Kinderlieder. Zur Unterscheidung von anderen Trägern des häufigen Familiennamens Hoffmann nahm er als Zusatz den Herkunftsnamen von Fallersleben an. .. weiterlesen
Das Lied der DeutschenDas Lied der Deutschen, auch Deutschlandlied genannt, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf Helgoland gedichtet. Seine dritte Strophe ist der Text der deutschen Nationalhymne. .. weiterlesen
BingerbrückBingerbrück, im Volksmund auch Kaltnaggisch genannt, ist seit 1969 ein Stadtteil von Bingen am Rhein, der links der Nahe und des Rheins gelegen ist. Mit Bingen verbinden den Ort zwei Brücken, darunter die geschichtsträchtige Drususbrücke. In Bingerbrück beginnt der Binger Wald, ein ausgedehntes Wandergebiet. .. weiterlesen
Deutsche NationalhymneDie deutsche Nationalhymne ist seit 1922 mit Unterbrechung, teils mit Zusätzen und unterschiedlichen Strophen, das Deutschlandlied von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zur Melodie der ursprünglich österreichischen Kaiserhymne von Joseph Haydn. Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer führten es 1952 für die Bundesrepublik wieder ein, mit der Maßgabe, dass bei staatlichen Veranstaltungen nur die dritte Strophe zu singen ist. 1991, nach der deutschen Wiedervereinigung, legten ihre Nachfolger Richard von Weizsäcker und Helmut Kohl ausdrücklich fest, dass nur die dritte Strophe des Deutschlandlieds die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Nationalhymne ist als staatliches Symbol in besonderer Weise vor Verunglimpfung geschützt. Die erste und zweite Strophe des Deutschlandlieds stehen nicht unter diesem Schutz. Das öffentliche Singen der ersten Strophe kann zu negativen Reaktionen in der Gesellschaft führen, da sie fälschlich teilweise nicht, wie von Hoffmann von Fallersleben, im Sinne des Gesamtdeutschen über den Einzelstaaten interpretiert wird, sondern im Sinne Deutschlands über den anderen Nationen. .. weiterlesen