Consolat de Suècia a Barcelona 03
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HoheitszeichenEin Hoheitszeichen ist eine Insigne, die die Staatshoheit repräsentiert, und durch den Staat zu diesem Zweck gesetzmäßig festgelegt wurde. Zu den staatlichen Hoheitszeichen gehören als Staatssymbole die Nationalflagge, das Staatswappen und die Nationalhymne. Weil die Staatshoheit durch den Bund (Gesamtstaat), die Gliedstaaten und die Kommunen in Gestalt der staatlichen und kommunalen Behörden und Organe ausgeübt wird, ist der Gebrauch der Hoheitszeichen gewöhnlich letzteren vorbehalten. In Deutschland sind davon nur die Nationalflagge und die Nationalhymne ausgenommen. .. weiterlesen