§§ 14 bis 19 österr ABGB Stammfassung JGS 946 aus 1811 Leibeigenschaft Sklaverei nicht gestattet
Autor/Urheber:
unbekannt, Justizressort des österreichischen Kaiserstaates
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Beschreibung:
Stammfassung des österreichischen allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches aus der Justiz-Gesetzessammlung Jahrgang 1811 Nr. 946, endgültige Festsetzung der Aufhebung von Leibeigenschaft und Sklaverei
Kommentar zur Lizenz:
amtliches Werk (Gesetzbuch), keine Werkhöhe, freies Werk
Lizenz:
Credit:
amtliche Kundmachung (Justizgesetzessammlung JGS) in Österreich
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