Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union

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Staatliche EbeneNordrhein-Westfalen
StellungLandesvertretung
Gründung1986
HauptsitzBrüssel
BehördenleitungHans H. Stein
Bedienstete28
NetzauftrittHomepage der Vertretung

Die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union ist die Landesvertretung Nordrhein-Westfalens bei der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel. Sie unterstützt das Land in der Umsetzung seiner Europapolitik.

Organisation

Das Büro des Landes Nordrhein-Westfalen bei der EU in Brüssel ist dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales Stephan Holthoff-Pförtner unterstellt. Die Landesvertretung ist seit 2007 in neuen Räumen an der Rue Montoyer 47 untergebracht und wird seit dem 1. März 2018 von Hans Stein geleitet. Stein hatte diesen Posten bereits von 2006 bis 2011 inne und kam von der der Friedrich-Naumann-Stiftung, wo er das Regionalbüro Europäischer und Transatlantischer Dialog in Brüssel führte.[1]

Aufgaben und Ziele

Die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union nimmt die Interessen des Landes auf europäischer Ebene wahr und vermittelt Informationen zwischen der EU und der Landesregierung. Die Landesvertretung pflegt im Rahmen der Netzwerkarbeit direkte Kontakte zu den EU-Institutionen und vermittelt Vertretern aus Politik und Wirtschaft geeignete Ansprechpartner.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hans Stein leitet ab 1. März 2018 die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in Brüssel. In: Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen. 26. Februar 2018, abgerufen am 23. Februar 2021.

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.