Marga Hubinek

Marga Hubinek (* 20. Mai 1926 in Wien; † 3. September 2016[1] in Breitenfurt bei Wien) war eine österreichische Politikerin (ÖVP).

Leben

Nach der Matura 1944 studierte Marga Hubinek an der Universität Wien Germanistik und Geschichte. Ihre Promotion erfolgte 1949. Ab 1952 war sie Leitende Beamtin des Fonds der Wiener Kaufmannschaft.

Sie engagierte sich in der Österreichischen Frauenbewegung, im Österreichischen Akademikerbund und im Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbund. Von 1959 bis 1970 war sie Mitglied des Wiener Gemeinderates und Abgeordnete zum Wiener Landtag.

Hubinek war von 1970 bis 1990 Abgeordnete zum Nationalrat. Von 1986 bis 1990 war sie Zweite Präsidentin des Nationalrates.

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. ÖVP-Politikerin Marga Hubinek 90-jährig verstorben
  2. Marga Hubinek und Waltraud Klasnic sind die Preisträgerinnen des Großen Leopold Kunschak-Preises 2013. APA-Meldung vom 6. Juni 2013, abgerufen am 4. Februar 2015.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.