Laurenz Genner

Laurenz Genner (* 5. August 1894 in Irnfritz; † 11. Juli 1962 in Wien) war ein österreichischer Politiker der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) sowie der Kommunistischen Partei Österreichs KPÖ.

Leben

Laurenz Genner absolvierte die Pflichtschulen, war Landwirt und zwischen 1917 und 1924 Redakteur für die Arbeiter-Zeitung.

Im Jahr 1934 lernte er Tea Ludmilla Erdheim, die jüdischer Herkunft war, kennen. Das genaue Datum der Heirat der beiden ist nicht bekannt, sie erfolgte aber vermutlich erst nach 1944. 1950 wurde diese Ehe wieder geschieden.[1] Der Ehe entstammen zwei Töchter, darunter die Schriftstellerin Claudia Erdheim.[2]

Weiters ist Laurenz Genner auch der Vater von Michael Genner, Obmann von Asyl in Not.

Laurenz Genner wurde am 19. Juli 1962 auf dem Wiener Zentralfriedhof beigesetzt.[3]

Politische Laufbahn

  • 10. Mai 1932 – 17. Februar 1934: Abgeordneter zum Nationalrat
  • ab 1934: aktiv bei den Revolutionären Sozialisten
  • 1938: Übertritt zur Kommunistischen Partei Österreich
  • 27. April 1945 – 20. Dezember 1945: Unterstaatssekretär im Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft in der Provisorischen Staatsregierung Renner
  • 1945: Landeshauptmann-Stellvertreter von Niederösterreich
  • 1945–1954: Landesrat im Niederösterreichischen Landtag
  • 1956: Austritt aus der KPÖ

Wegen einer politischen Freiheitsstrafe war er zwischen 1938 und 1940 inhaftiert.

Werke

  • Laurenz Genner: Die alte G'moanhäuslerin und andere ernste und heitere Dorfgeschichten, Wien, 1936, Selbstverlag
  • Laurenz Genner: Der Bauer im demokratischen Österreich, Wien, 1945, Stern-Verlag
  • Laurenz Genner: Bauer wähle richtig!, 1945

Literatur

  • Michael Genner: Mein Vater Laurenz Genner: Ein Sozialist im Dorf, Wien, 1979, Europa-Verlag ISBN 9783203507316

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.univie.ac.at/biografiA/daten/text/bio/Genner-Erdheim_Tea.htm
  2. http://www.psychoanalytikerinnen.de/index.html?oesterreich_biografien.html
  3. wien.at - Grabstellensuche und Grabnutzungsrecht (Memento des Originals vom 29. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wien.gv.at (Namenseingabe erforderlich)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.