Karl Lausecker

Karl Lausecker (* 10. November 1928 in Wien; † 21. September 2015 ebenda[1]) war ein österreichischer Politiker (SPÖ).

Karl Lausecker besuchte ein Realgymnasium. Nach der Matura 1947 trat er in den Bundesdienst. Von 1948 bis 1973 übte er verschiedene Funktionen in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst aus.

Von 1973 bis 1983 war er Abgeordneter zum Nationalrat.

Von 1973 bis 1977 war er Staatssekretär im Bundeskanzleramt, von 1977 bis 1984 Bundesminister für Verkehr und kurz im Jahr 1979 für Bauten und Technik.

Von 1985 bis 1995 war Karl Lausecker Vorsitzender der ERP-Kreditkommission ("European Recovery Program").

Als Verkehrsminister wird er mit wichtigen Entscheidungen wie den Ausbau des Autobahnnetzes, der Verlegung von Güterverkehr von der Schiene auf die Straße und den Ausbau des Telefonnetzes in Verbindung gebracht. Er wird als musikliebender Politiker mit umfassender Sach- und Detailkenntnis beschrieben. Die Wiener Philharmoniker verliehen ihm als Ehrung die Schalk-Medaille, der ehemalige Vorstand der Wiener Philharmoniker Clemens Hellsberg widmete ihm einen Nachruf.[2] Er wurde am Hietzinger Friedhof in einem ehrenhalber gewidmeten Grab bestattet.[3]

Einzelnachweise

  1. SPÖ-Parlamentsklub trauert um Karl Lausecker
  2. Clemens Hellsberg: Ein stiller Freund der Kunst. Clemens Hellsberg zum Gedenken an den ehemaligen Verkehrsminister Karl Lausecker. In: Bühne. Österreichs Theater- und Kulturmagazin. Heft Nr. 11, November 2015. ISSN 0007-3075 S. 82.
  3. Karl Lausecker in der Verstorbenensuche bei friedhoefewien.at

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.