Josef Heinrich Sommer

Josef Heinrich Sommer (* 26. Juli 1888 in Dux, Böhmen; † 22. November 1946 in Wien) war ein österreichischer Politiker.

Leben

Josef Sommer, der als Sohn eines Bergmannes aufgewachsen war, studierte an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät in Prag Rechtswissenschaft, wo er der katholischen Studentenverbindung Saxo-Bavaria im CV (später Österreichischer Cartellverband) beitrat. 1913 erhielt er den Doktor der Rechte. Nach einem Jahr Gerichtspraxis, das er in Linz absolvierte, wurde er 1914 Konzeptspraktikant in der Statthalterei in Oberösterreich. Zu seinem wohl bekanntesten Fall, den er zu betreuen hatte, war die Flucht Adolf Hitlers aus Österreich nach Deutschland, um in Österreich der Stellungspflicht zu entgehen. Die so genannten Hitler-Akten sollten ihm Jahre später noch Probleme bereiten. Sommer war von 1915 bis 1918 Soldat im Ersten Weltkrieg, wo er zuletzt in den Rang eines Leutnants befördert wurde.

Ab 1918 trat er wieder seinen Dienst in der oberösterreichischen Landesverwaltung an. Sommer leitete von 1922 bis 1927 die landwirtschaftliche Krankenkasse in Oberösterreich, ehe er von 1927 bis 1938 erneut in der Landeshauptmannschaft tätig war. Auch saß er in zahlreichen wirtschaftlichen Aufsichtsräten, darunter der Elektro-Bau-AG E.B.G. in Linz. Erste politische Erfahrungen machte Sommer als Abgeordneter der Christlichsozialen Partei (CSP) im Linzer Gemeinderat, dem er von 1923 bis 1934 angehörte.

Nach dem „Anschluss“ Österreichs ans Deutsche Reich musste Sommer seine öffentlichen Ämter abgeben, und wurde dabei sogar zweimal verhaftet. Als die Geheime Staatspolizei ihn wegen der bereits erwähnten Hitler-Akten vernahm, er jedoch keine Angaben zum Verbleib der Dokumente machen konnte, wurde er mit Gauverbot bestraft. Dennoch konnte Sommer in Wien untertauchen, wo er unter falschem Namen als Angestellter eines Speditionsunternehmens die NS-Zeit überlebte.

Im Frühsommer 1945 war Sommer kurzzeitig im Finanzministerium beschäftigt, ehe er im August 1945 das Amt des Staatsbeauftragten für das Mühlviertel übernahm. Nur einen Monat später, im September 1945, wurde er für die Österreichische Volkspartei (ÖVP) zum Unterstaatssekretär in der Provisorischen Staatsregierung Renner bestellt. Seine primäre Aufgabe war es, die Nationalratswahl in Österreich 1945 vorzubereiten, bei der seine Partei, die ÖVP knapp 50 Prozentpunkte an Stimmen verbuchen konnte. Im Jänner 1946 folgte seine Ernennung zum Leiter der Präsidialsektion im Bundeskanzleramt und im Februar 1946 zum Sektionschef.

Josef Sommer starb elf Monate nach Amtsantritt, im Alter von 58 Jahren, in Wien. Er wurde am Hietzinger Friedhof bestattet.[1]

Literatur und Quellen

  • W. Schuster: Sommer Josef Heinrich. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 12, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2005, ISBN 3-7001-3580-7, S. 413.
  • Gertrude Enderle-Burcel, Michaela Follner: Diener vieler Herren. Biographisches Handbuch der Sektionschefs der Ersten Republik und des Jahres 1945. Hrsg. durch das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes und die Österreichische Gesellschaft für historische Quellenstudien, Wien 1997, ISBN 3-901142-32-0, S. 439–441.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Grabstelle Josef Sommer, Wien, Hietzinger Friedhof, Gruppe 53, Nr. 7.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.