Josef Enslein

Josef Enslein (* 8. März 1870 in Wien; † 5. Januar 1952 ebenda) war ein österreichischer Lehrer und Politiker (SPÖ).

Leben

Josef Enslein war ein Waisenkind und wuchs im Waisenhaus auf. Er besuchte in St. Pölten das Lehrerseminar und arbeitete zunächst als Lehrer in Waisenhäusern und Volksschulen in Wien. Dort wurde er Mitglied der Junglehrerbewegung von Karl Seitz und gab mit diesem zusammen die Zeitschrift Die freien Lehrerstimmen heraus. Er gehörte mit Otto Glöckel und Ludo Hartmann zu den Gründern des Zentralvereins der Wiener Lehrerschaft und des Vereins Freie Schule. Als Direktor einer von diesem Verein geführten Schule seit 1905 konnte er neue Unterrichtsmethoden erproben und Pionierarbeit für die später in den 1920er Jahren verwirklichte Schulreform Glöckels leisten.

1919 wurde Enslein Obmann der Wiener Lehrerschaft und außerdem Vizepräsident des Verbandes der städtischen Angestellten. Er gehörte dem Stadtschulrat für Wien an und ging 1926 in Pension.

Bereits im hohen Alter wurde Enslein 1945 für einige Monate Unterstaatssekretär (entspricht einem heutigen Staatssekretär) im Staatsamt für Volksaufklärung, Unterricht, Erziehung und Kultusangelegenheiten in der Provisorischen Staatsregierung Renner, wo er die Reorganisation des Pflichtschulwesens einleitete.

Er wurde am Wiener Zentralfriedhof in einem ehrenhalber gewidmeten Grab bestattet.[1]

1950 wurde er zum Bürger der Stadt Wien ernannt, 1953 wurde der Josef-Enslein-Platz in Wien-Favoriten nach ihm benannt.

Literatur

  • Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien Bd. 2. Kremayr & Scheriau, Wien 1993

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Grabstelle Josef Enslein, Wien, Zentralfriedhof, Gruppe 13, Gruppe Erweiterung B, Reihe 4, Nr. 9.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.