Johann Haider (Politiker, 1921)

Bundesregierung Klaus II, Johann Haider, stehend, dritter von rechts.

Johann Haider (* 8. Oktober 1921 in Ober Rosenauerwald; † 12. August 1997 in Groß Gerungs) war ein österreichischer Politiker (ÖVP). Haider war von 1962 bis 1983 Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat und von 1966 bis 1968 Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres.

Leben

Haider besuchte nach der Volksschule ein Gymnasium und legte 1939 die Matura ab. Er studierte an der Universität Wien und promovierte 1951 zum Doktor. Danach war er beruflich als Angestellter und Landwirt aktiv. Haider wirkte von 1951 bis 1961 als Kammerrat der Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich und war Hauptbezirksparteiobmann der ÖVP Zwettl sowie ab 1965 Bezirksparteiobmann der ÖVP Groß Gerungs. Zudem war er ab 1965 als Obmann der Österreichischen Bauernkrankenkasse aktiv, engagierte sich als Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und war ab 1968 Bürgermeister der Marktgemeinde Groß Gerungs. Er vertrat die ÖVP vom 14. Dezember 1962 bis zum 18. Mai 1983 im Nationalrat und war zudem vom 19. April 1966 bis zum 19. Jänner 1968 Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres.[1]

Aufsehen erregte Haider 1972, als Bruno Kreisky eine Liste der Auftragnehmer für den Bau der UNO-City in Wien vorlas. Gemeinsam mit seinem Parteikollegen Walter Suppan rief er „Alles Juden!“ in den Plenarsaal. Beiden blieb ein Rücktritt erspart, nachdem die ÖVP kolportiert hatte, die beiden Abgeordneten seien betrunken gewesen.[2]

Haider war seit 1949 Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.Ö.St.V. Nibelungia Wien.

Auszeichnungen

Literatur

  • Josef Kandlhofer, Guenther Steiner: Der stille Macher: Johann Haider und seine Mission: Die bäuerliche Sozialversicherung. Die Stadtgemeinde Groß Gerungs. Cadmos Verlag, München 2021, ISBN 978-3-8404-8538-1

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Markus Holzweber: Johann Haider (1921-1997). Sein Lebenswerk war die bäuerliche Sozialpolitik. In: Harald Hitz, Franz Pötscher, Erich Rabl (Hrsg.): Waldviertler Biographien (= Schriftenreihe des Waldviertler Heimatbundes. Nr. 52). Band 3. Horn / Waidhofen an der Thaya 2010, S. 441–472.
  2. Herbert Lackner: Eine verhängnisvolle Affäre / Zeitgeschichte: „Raubtiere in Menschengestalt“. In: profil. Nr. 11, 13. März 2000, S. 38.
  3. Hans Schneider: Die Geschichte der St. Florian-Plakette. In: brand aus. Nr. 9, 1984, S. 349 (onb.ac.at).
  4. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Collectie / Archief : Fotocollectie Anefo

Reportage / Serie : [ onbekend ]
Beschrijving : Nieuwe Oostenrijkse kabinet
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Datum : 21 april 1966
Locatie : Oostenrijk
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Fotograaf : Basch, Fritz
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Materiaalsoort : Negatief (zwart/wit)
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.