Herzoglich Sachsen-Altenburgisches Gendarmeriekorps

Das Herzoglich Sachsen-Altenburgische Gendarmeriekorps war bis 1918 das Gendarmerie-Kommando des Herzogtums Sachsen-Altenburg. Es war für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit v. a. in ländlichen Gebieten des bis 1918 bestehenden Herzogtums zuständig. 1922 wurde die Behörde endgültig aufgelöst.

Geschichte

Gendarmeriebehörden waren bereits 1809 im damaligen Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg errichtet worden. Das Aussterben der Dynastie Sachsen-Gotha-Altenburg im Jahr 1825 führte zur Aufteilung: Sachsen-Gotha fiel an Sachsen-Coburg und Sachsen-Altenburg kam zum Herzog von Sachsen-Hildburghausen. Die Neuorganisierung des Gendarmerie-Kommandos in Sachsen-Altenburg erfolgte 1840. Den militärischen Charakter verlor es vermutlich aufgrund der Militärkonvention mit dem Königreich Preußen vom 4. Februar 1867, als das Militärkontingent des Herzogtums der Preußischen Armee angegliedert wurde. Vermutlich seit diesem Zeitpunkt unterstand das Gendarmeriekorps ausschließlich den Zivilbehörden. Das Korps bestand 1910 aus dem Kommandanten Major Müller und 45 Gendarmen.[1] Nach der Abdankung des Herzoges Ernst II. am 13. November 1918 wurde der Freistaat Sachsen-Altenburg gegründet. Am 1. Mai 1920 ging der Freistaat im Land Thüringen auf. Die Behörde wurde 1922 aufgelöst.[2]

Literatur

  • Ulrich Herr: Die militärischen Uniformen des Herzogtums Sachsen-Altenburg 1845–1867 – Teil 2 und die Herzoglich Sachsen-Altenburgische Gendarmerie. »Zeitschrift für Heereskunde« Ausgabe 417, Juli/September 2005

Einzelnachweise

  1. Gendarmeriekorps auf www.seitengewehr.de
  2. Gendarmerie-Kommando Altenburg - Archivportal Thüringen. Abgerufen am 27. März 2022.

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Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
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Flag of the Germans(1866-1871)
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Flag of the Germans(1866-1871)
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
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Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
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Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
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Dienstflagge für Einrichtungen des Staates, Elsaß-Lothringen, 1891-1918, Deutsches Kaiserreich
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Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
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Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie; Verhältnis (4:5), oder auch (5:6)
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Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
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Flagge Badens (1891–1935, 1947–1952); Verhältnis (3:5)
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Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Königreichs Sachsen; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
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Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
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Flagge des Herzogtums Braunschweig; Verhältnis (2:3)
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Civil flag of Oldenburg, before 1871 and beween 1921 and 1935
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Flagge des Fürstentums Reuß ältere Linie; Verhältnis (27:34)