Hans Bürkle

Hans Bürkle, auch Johann Bürkle, (* 16. August 1919 in Bürs; † 9. August 1993 in Bad Aussee) war ein österreichischer Politiker der ÖVP.

Leben

Hans Bürkle war Abgeordneter zum österreichischen Bundesrat von 1959 bis 1979, da auch mehrfach Vorsitzender, ÖAAB-Landesobmann in Vorarlberg, Gemeindepolitiker in Bludenz und Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Verwaltung in der Bundesregierung Klaus II von 1968 bis 1970.

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

Weblinks

VorgängerAmtNachfolger
Franz GschnitzerPräsident des Österreichischen Bundesrats
1. Juli 1963 – 31. Dezember 1963
Otto Skritek
Anton BruggerPräsident des Österreichischen Bundesrats
1. Jänner 1968 – 14. Februar 1968
Hans Pitschmann
Helmut MaderPräsident des Österreichischen Bundesrats
1. Juli 1972 – 31. Dezember 1972
Franz Skotton
Rudolf SchwaigerPräsident des Österreichischen Bundesrats
1. Jänner 1977 – 30. Juni 1977
Franz Skotton

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.