Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
EU-OSHA

Logo der EU-OSHA
 
 
Englische BezeichnungEuropean Agency for Safety and Health at Work
Französische BezeichnungAgence européenne pour la sécurité et la santé au travail
Spanische BezeichnungAgencia Europea para la Seguridad y la Salud en el Trabajo
OrganisationsartAgentur der Europäischen Union
StatusEinrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der OrganeBilbao, Spanien
VorsitzWilliam Cockburn (geschäftsführend)
Gründung18. Juli 1994
EU-OSHA

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Abk. EU-OSHA) zielt darauf ab, die Arbeitsplätze in der EU sicherer, gesünder und produktiver zu machen.

Sie wurde am 18. Juli 1994 auf Beschluss des Rates[1] gegründet und hat ihren Sitz in Bilbao in Spanien.

Die Agentur nimmt die Rolle eines Vermittlers ein, um Informationen über sicherere Arbeitsplätze zu sammeln und zu analysieren und an die Arbeitgeber zu verbreiten. Als Beispiel wäre hier die wiederholt durchgeführte Europäische Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER – European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks) zu nennen.[2]

Die Agentur ist eine EU-Organisation, die sich aus Repräsentanten dreier Gruppen zusammensetzt: Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Neben Informationen für die Arbeitgeber will sie dabei auch die Unternehmen beraten, wie bessere Arbeitsbedingungen auf einfachem und effektivem Weg erreicht werden können.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der konsolidierten Fassung vom 4. August 2005, abgerufen am 22. Mai 2013.
  2. Präsentation der Studie auf der Internetseite der Agentur

Koordinaten: 43° 15′ 45″ N, 2° 56′ 0″ W

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.