Burgenländischer Landtag

Burgenländischer Landtag
Basisdaten
Sitz:Landhaus in Eisenstadt
Legislaturperiode:fünf Jahre
Erste Sitzung:1922
Abgeordnete:36
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl:26. Jänner 2020
Nächste Wahl:2025
Vorsitz:Landtagspräsident Robert Hergovich (SPÖ)
Sitzverteilung:Landesregierung (19)
  • SPÖ 19
  • Opposition (17)
  • ÖVP 11
  • FPÖ 3
  • GRÜNE 2
  • Parteiloser 1
  • Website
    www.bgld-landtag.at

    Der Burgenländische Landtag ist das Gesetzgebungsorgan des österreichischen Bundeslandes Burgenland. Er besteht aus 36 Abgeordneten, die vom Landesvolk auf fünf Jahre gewählt werden. Die letzte Wahl hat am 26. Jänner 2020 stattgefunden. Wahlen erfolgen nach der Landtagswahlordnung 1995, die – entsprechend den politischen Bezirken – sieben Wahlkreise vorsieht.

    Landtagsabgeordnete und Landtagsklubs

    Der Landtag besteht aus höchstens 36 Landtagsabgeordneten. Ihre Wahl werden auf Grund des gleichen, unmittelbaren, freien, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes gewählt. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigt sind alle Landesbürgerinnen und Landesbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Der Wahltag muss ein Sonntag oder ein anderer öffentlicher Ruhetag sein.

    Ein Klub ist ein Zusammenschluss von mindestens 2 Landtagsabgeordneten (vgl. § 10 Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages). Derzeit gibt es vier Landtagsklubs:

    Die personelle Grundausstattung eines Klubs umfasst einen Klubdirektor und eine Sekretariatskraft. Zudem sind jedem Klub bei einer Mitgliederzahl ab vier: ein Referent, bei einer Mitgliederzahl ab sechs: ein Referent und ein Sachbearbeiter, bei einer Mitgliederzahl ab zehn: zwei Referenten, zwei Sachbearbeiter sowie ein halbes Vollzeitäquivalent einer Sekretariatskraft, bei einer Mitgliederzahl ab fünfzehn: drei Referenten, drei Sachbearbeiter sowie ein halbes Vollzeitäquivalent einer Sekretariatskraft, zur Verfügung zu stellen.

    Organe des Landtags

    Präsidenten

    Die Landtagspräsidenten werden von den Abgeordneten aus ihren Reihen gewählt. Wie auch im Nationalrat bilden die Präsidenten mit den Obleuten der Klubs, die auf Landesebene Landtagsklubs heißen, die Präsidialkonferenz.

    Erste Republik (1918–1938)

    NameParteiAmtszeit
    Josef FischlGDVP15. Juli 1922 (Alterspräsident)
    Josef WimmerSDAP15. Juli 1922 – 13. November 1923
    Hans MorawitzSDAP4. Jänner 1924 – 30. April 1925
    Oskar BrugnakSDAP30. April 1925 – 20. Mai 1927
    Ernst HoffenreichSDAP20. Mai 1927 – 5. Dezember 1930
    Johann ThullnerCS5. Dezember 1930 – 11. Dezember 1933
    Michael KochCS–Heimwehr11. Dezember 1933 – 31. Oktober 1934

    Zweite Republik (seit 1945)

    NameParteiAmtszeit
    Josef KastÖVP13. Dezember 1945 (Alterspräsident)
    Martin WetschkaÖVP13. Dezember 1945 – 4. November 1949
    Johann GrabenhoferÖVP4. November 1949 – 19. März 1953
    Josef LentschÖVP19. März 1953 – 22. Juni 1956
    Lorenz KarallÖVP22. Juni 1956 – 5. Mai 1960
    Johann HautzingerÖVP5. Mai 1960 – 17. April 1964
    Fred SinowatzSPÖ17. April 1964 – 28. Juni 1966
    Karl KriklerSPÖ28. Juni 1966 – 27. Oktober 1977
    Matthias PinterSPÖ27. Oktober 1977 – 30. Oktober 1987
    Johann HalbritterÖVP30. Oktober 1987 – 18. Juli 1991
    Wolfgang DaxÖVP18. Juli 1991 – 1996
    Erwin SchranzÖVP1996 – 28. Dezember 2000
    Walter PriorSPÖ28. Dezember 2000 – 24. Juni 2010
    Gerhard SteierSPÖ24. Juni 2010 – 9. Juli 2015
    Christian IlleditsSPÖseit 9. Juli 2015 – 28. Februar 2019[1]
    Verena DunstSPÖ28. Februar 2019 – 21. September 2023[1]
    Robert HergovichSPÖseit 21. September 2023[2]

    2. und 3. Präsidenten

    Der Landtag wählt auch einen 2. und 3. Präsiendent. Diese habe die Aufgaben im Fall der Verhinderung der Präsidentin diese zu vertreten (vgl. § 7 Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages).

    In der 22. Wahlperiode wurden als 2. Präsident der Abgeordnete Georg Rosner (ÖVP) und als 3. Präsident Kurt Maczek (SPÖ) vom Landtag gewählt.

    Präsidialkonferenz

    Die Präsidialkonferenz setzt sich zusammen aus den Landtagspräsidenten und Klubobfrauen und -männern. Sie ist ein beratendes Organ und erstattet insbesondere Vorschläge zur Erstellung und Durchführung der Arbeitspläne zur Festlegung der Tagesordnungen und der Sitzungen des Landtages, zur Zuweisung von Vorlagen an die Ausschüsse sowie zur Koordinierung der Sitzungszeiten der Ausschüsse.

    Derzeit in der 22. Wahlperiode setzt sich die Präsidialkonferenz wie folgt zusammen:

    Präsidentin Verena Dunst (SPÖ), 2. Präsident Georg Rosner, 3. Präsident Kurt Maczek, SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich, ÖVP-Klubobmann Markus Ulram, FPÖ-Klubobmann Johann Tschürtz und GRÜNE-Klubobfrau Regina Petrik.

    Ausschüsse

    Der Landtag muss Ausschüsse einsetzen (vgl. Artikel 21 Landesverfassung Burgenland). Die Ausschüsse haben die Aufgabe Vorberatungen von Verhandlungsgegenstände der Vollversammlung des Landtags durchzuführen (vgl. Art. 21. Abs. 2 Landesverfassung Burgenland).

    In der 22. Wahlperiode gibt es 11 (Fach-)Ausschüsse:

    • Hauptausschuss,
    • Landesrechnungshofausschuss,
    • Agrarausschuss,
    • Ausschuss für europäische Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
    • Finanz-, Budget- und Haushaltsausschuss,
    • Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss,
    • Petitionsausschuss,
    • Rechtsausschuss,
    • Sozialausschuss,
    • Umweltausschuss und
    • Wirtschaftsausschuss.

    Zusätzlich gibt es in der 22. Wahlperiode einen Untersuchungsausschuss.

    Landes-Rechnungshof

    Der Landes-Rechnungshof ist ein Organ des Landtages und als solches bei Erfüllung der ihm zukommenden Aufgaben an keine Weisungen von Organen der staatlichen Verwaltung gebunden und nur dem Landtag verantwortlich.

    Direktor ist Andreas Mihalits.

    Landtagsdirektion

    Die Parlamentsverwaltung des Burgenländischen Landtags heißt Landtagsdirektion. Ihr obliegt die Besorgung der parlamentarischen Dienste und der Verwaltungsangelegenheiten und ist der Präsidenten des Landtages unterstellt. Die Leitung der Landtagsdirektion obliegt, unbeschadet des Weisungsrechtes des Präsidenten des Landtages, dem Landtagsdirektor.

    Landtagsitz

    Sitz des burgenländischen Landtages im sogenannten Landhaus in Eisenstadt

    Der Landtag hat seinen Sitz im Landhaus in Eisenstadt und im Zubau, das sog. Landhaus-Neu. Er tagte von 1922 bis 1929 in der Martinkaserne und von 1930 bis heute im Landhaus.[3]

    Siehe auch

    Weblinks

    Einzelnachweise

    1. a b orf.at: Doskozil als Landeshauptmann angelobt. Artikel vom 28. Februar 2019, abgerufen am 28. Februar 2019.
    2. Robert Hergovich neuer Präsident des Burgenland-Landtags. In: Salzburger Nachrichten/APA. 21. September 2023, abgerufen am 21. September 2023.
    3. Das Burgenland in der Zwischenkriegszeit 1922 bis 1934 (Memento vom 9. Mai 2015 im Internet Archive), auf www.burgenland.at

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    Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

    Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

    Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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    Südansicht des „Landhauses-Alt“ am Europaplatz in der burgenländischen Hauptstadt Eisenstadt und links ein kleiner Teil vom „Landhaus-Neu“.
    Das Landhaus, Sitz der Burgenländischen Landesregierung, des Burgenländischen Landtages und des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, wurde ab 1926 (Spatenstich am 7. Juli 1926) nach Plänen des Architekten Rudolf Perthen errichtet und 1930 bezogen. Ab 1973 wurde westlich vom alten Landhaus ein „Landhaus-Neu“ errichtet und im Juli 1977 feierlich eröffnet.
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    Landtagswahlkreise des Burgenlands
    • Wahlkreis 1: Neusiedl am See
    • Wahlkreis 2: Eisenstadt
    • Wahlkreis 3: Mattersburg
    • Wahlkreis 4: Oberpullendorf
    • Wahlkreis 5: Oberwart
    • Wahlkreis 6: Güssing
    • Wahlkreis 7: Jennersdorf
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