Betriebsgelände

Ein Betriebsgelände

Ein Betriebsgelände ist ein meist im Privateigentum stehender, nicht öffentlicher Bereich, auf dem sich Anlagen, Betriebsstätten, Verwaltungen und Geschäftssitze von Unternehmen befinden.

Allgemeines

Eine Legaldefinition des Betriebsgeländes als „abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, auf dem sich Anlagen, Geschäftseinrichtungen oder Betriebsbereiche befinden, die in räumlichem, technischem oder betrieblichem Zusammenhang stehen und der Aufsicht oder Verfügungsgewalt einer natürlichen oder juristischen Person (Betreiber) unterliegen“, findet sich in § 82 Abs. 2 Ziffer 2 LWasserG (BW). Es handelt sich also im Gelände, das der gewerblichen Nutzung durch Betriebe dient und von Kleinbetrieben bis zu großflächigen Industrieparks reichen kann. Die Bedeutung des Betriebsgeländes liegt vor allem wirtschaftlich darin, wesentlicher Teil des Betriebsvermögens zu sein, während es immissionsrechtlich eine Gefahrenquelle für die Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit darstellen kann. Da es im Privateigentum steht, muss die Straßenverkehrsordnung hier nicht gelten; der Betreiber besitzt Hausrecht.

Regelungen

Schild Betriebsgelände

In Deutschland besteht keine generelle Regelung zur Einzäunung von Betriebsgeländen. Die EG-Richtlinie 89/654/EWG enthält einige Regelungen bezüglich von Verkehrswegen und Gefahrenbereichen auf Betriebsgeländen. Demnach müssen unbefugte Arbeitnehmer daran gehindert werden, Bereiche eines Betriebsgeländes betreten zu können, auf denen eine Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht.[1] Des Weiteren besteht eine Einzäunungspflicht nach der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für Anlagenteile, von denen eine besondere Gefahr für Leib und Leben ausgehen kann, wie beispielsweise solche mit offen spannungsführenden Teilen, Absturzgefahr oder Ähnlichem (§ 5 Abs. 1 Ziff. 1 BImSchG).

Versicherungslage

Für die versicherungstechnische Abwicklung von Arbeits- oder Dienstunfällen ist es maßgebend, ob sich diese auf dem Betriebsgelände oder außerhalb von diesem ereignet haben (vgl. § 8 SGB VII).[2][3]

Weblinks

Wiktionary: Betriebsgelände – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Richtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (siehe Anhang 1, Punkt 12–14)
  2. Klaus Golka/Jan Hengstler/Stephan Letzel/Dennis Nowak, Verkehrsmedizin – arbeitsmedizinische Aspekte, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, 2011, S. 34; ISBN 978-3-609-10576-5.
  3. Martin Kock, Arbeitsunfälle von Unternehmern: Haftung und Versicherung, Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2002, S. 140; ISBN 3-89952-010-6

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Betriebsgelände der Lufthansa Technik AERO GmbH
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Schild Betriebsgelände an der Kleinen Laber bei Landstorf in der Gemeinde Aholfing