Aufklärer (Bundesheer)

Aufklärer sind in Österreichs Bundesheer die Kräfte, die mit der Aufklärung beauftragt sind.

Die Aufklärungstruppe ist eine bewegliche und teilweise mechanisierte Waffengattung. Die Truppe ist ausgestattet mit Radfahrzeugen und Radspähpanzern, früher auch mit Jagdpanzern und Schützenpanzern (mechanisierte Aufklärung).

Die Aufklärungstruppe ist eine Elitetruppe des Bundesheeres, weshalb für diese Waffengattung wenn möglich auf freiwillige Meldungen zurückgegriffen wird. Im Gegensatz zu den meisten Einheiten der Jägertruppe (Ausnahmen bilden hier Radpanzer- und Luftlandeeinheiten der Jägertruppe), also der normalen Infanterie, sind die Aufklärer voll motorisiert um ihren Aktionsradius möglichst groß und die Einheiten mobil zu halten.

Die Grundausbildung bei den Elitesoldaten der Aufklärer des Heeres gilt als härter und anspruchsvoller als bei den meisten anderen Waffengattungen, ausgenommen natürlich das Jagdkommando, welches die militärische Spezialeinheit des Heeres darstellt und mit ihren intensiv ausgebildeten Spezialsoldaten für Sonderverwendung auch zum großen Teil mehr und andere Aufgaben zu erfüllen hat.

Die Aufklärer des Bundesheeres erhalten zusätzlich zur Grundausbildung noch erweiterte Ausbildungen, unter anderem im Häuserkampf, Nachtkampf, Einsickerung in feindliches Gebiet, Nahkampf, Sprengtechnik und CRC (Crowd and Riot Control).

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.