Aktenschnur

Beispiel einer Badischen Lochung an einem mit einer Aktenschnur zusammengehaltenen Dokument mit notariell beglaubigter Unterschrift, November 2012

Eine Aktenschnur wurde traditionell von der badischen Verwaltung zur Heftung der Akten (Badische Aktenheftung) verwendet. Auch heute wird sie im ehemals badischen Teil Baden-Württembergs noch von der Justiz verwendet. Die bei der Justizvollzugsanstalt Bruchsal erhältlichen Aktenschnüre werden dort auch als Aktennestel bezeichnet. Die Schnüre sind in den Farben natur, grün und blau erhältlich, die naturfarbenen sind zudem in drei Stärken lieferbar.

Im württembergischen Landesteil werden dagegen konventionelle Aktenordner mit einer Lochung nach ISO 838 verwendet.

Aktenschnüre bestehen aus ungefärbtem Baumwollgarn und sind an den Enden versteift, um das Einfädeln zu erleichtern. Sie werden dann mit einem speziellen Aktenknoten dazu verwendet, die Vorgänge zusammenzufassen.

Die Seiten werden am linken oberen Rand mit einem speziellen, schmalen Locher gelocht und dann mit der Schnur so zusammengeknüpft, dass jederzeit weitere Aktenblätter hinzugefügt werden können. Der Vorteil der badischen Aktenbindung im Gegensatz zu Ordnern liegt darin, dass im Archiv nur der Platz verbraucht wird, den die Aktenblätter selbst einnehmen.

Für Grundbuchauszüge werden zum Teil spezielle farbige Aktenschnüre mit Papiersiegeln verwendet.

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Foto als Beispiel für eine «Badische Lochung» an einem mit einer Dokumentschnur zusammengehaltenen Dokument mit notariell beglaubigter Unterschrift.
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Badischer Aktenlocher. Links: schwere Ausführung zum Lochen mehrerer Blätter. Rechts: Handlicher Locher für wenige Blätter, wird in einer Justizvollzugsanstalt hergestellt.