Gebiet der Europäischen Union

ÖsterreichBelgienBulgarienRepublik ZypernTschechienDeutschlandDänemarkDänemarkEstlandSpanienFinnlandFrankreichFrankreichGriechenlandGriechenlandUngarnIrlandItalienItalienItalienLitauenLuxemburgLettlandNiederlandePolenPortugalRumänienSchwedenSlowenienSlowakeiIslandMontenegroNordmazedonienKroatienTürkeiTürkeiMaltaSerbienAlbanienKanarische Inseln (Spanien)Azoren (Portugal)Madeira (Portugal)Französisch-Guayana (Frankreich)Guadeloupe (Frankreich)Réunion (Frankreich)Martinique (Frankreich)Mayotte (Frankreich)
Mitgliedstaaten (blau) und Beitrittskandidaten (gelb) der EU (anklickbare Karte)

Das Gebiet der Europäischen Union umfasst grundsätzlich die Staatsgebiete der Mitgliedstaaten und repräsentiert den Wirkungsbereich der Europäischen Union (EU). Dabei ist zwischen

zu unterscheiden. Weitere Unterschiede ergeben sich unter anderem durch die Nichtteilnahme gewisser Staaten oder Gebiete an Politikbereichen der Europäischen Union, wie der gemeinsamen Währung.

Beispielsweise gehört der Nordteil der Insel Zypern völkerrechtlich zur Republik Zypern und damit zum Gebiet der EU. Er befindet sich jedoch nicht unter der Kontrolle der Republik Zypern. Das Recht der Europäischen Union ist dort suspendiert. Frankreich ist völkerrechtlich mit allen Départements und der Collectivité Saint-Martin EU-Mitglied. Andere französische Gebiete gehören nicht zum Gebiet der Europäischen Union und werden zollrechtlich als Drittland betrachtet. Für Deutschland gilt, dass alle Gebiete der Bundesrepublik Deutschland Gebiet der Europäischen Union sind, wobei Helgoland, die Exklave Büsingen am Hochrhein sowie die Freihäfen und die Duty-free-Bereiche der Flughäfen nicht zum Zollgebiet gehören.

Zudem gibt es Gebiete, die unter der Souveränität eines EU-Mitgliedstaates stehen, sowie Staaten, die von einem Mitgliedstaat international vertreten werden, die nicht oder nur eingeschränkt Teil der Europäischen Union sind.

Gebiete in äußerster Randlage („GÄR“ oder „OMR“)

Karte der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (grün), sowie der Gebiete in äußerster Randlage (hellblau)

Gemäß Art. 349 in Verbindung mit Art. 355 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können für die „Gebiete in äußerster Randlage“ (bzw. Outermost regions; in der Tabelle mit „GÄR“ gekennzeichnet)[1] unter Berücksichtigung ihrer besonderen sozialen und wirtschaftlichen Lage (zum Beispiel Abgelegenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen) spezifische Maßnahmen und Vergünstigungen beschlossen werden, die Ausnahmen von sonst geltenden Bestimmungen des Europarechts darstellen. Trotz dieser Ausnahmen sind diese Gebiete vollwertige Teile des EU-Territoriums.[2]

Überseeische Länder und Hoheitsgebiete („ÜLG“ oder „OCT“)

Nach dem 4. Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 198 bis 204 AEUV) sind die „Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete“ (bzw. Overseas countries and territories) mit der Europäischen Union assoziiert.[3] Damit fallen insbesondere im Handel mit diesen Gebieten keine Zölle an. Sie gehören, obwohl sie teilweise zum Staatsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union gehören, im Prinzip der Europäischen Union nicht an, obwohl einzelne Aspekte des Europarechts auch dort anzuwenden sind.

Übersicht über Besonderheiten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Diese in der Einleitung beispielhaft aufgezählten Besonderheiten sind nach den betreffenden Mitgliedstaaten geordnet in der folgenden Tabelle dargestellt.[4]

Mitgliedstaaten und TerritorienTeil der EUEuroparecht
anwendbar
EURATOMUnions­bürger­schaftWahl des Europäischen ParlamentsSchengen-RaumUSt-Union
der EU
Zoll­gebiet
der EU
Euro
Belgien
Belgien
jajajajajajajajaja
Bulgarien
Bulgarien
jajajajajaNicht eingeführtjajanein, BGN
Danemark
Dänemark
jajajajajajajajanein, DKK
DanemarkDänemarkjajajajajajajajanein, DKK
FrerFäröerneinneinneinneinneinNein
(jedoch keine Grenz­kontrollen)[5]
neinneinnein, DKK
GrnlandGrönlandÜLGMinimalneinneinneinNein
(jedoch keine Grenz­kontrollen)[5]
neinneinnein, DKK
Deutschland
Deutschland
jajajajajajajajaja
BsingenBüsingenjajajajajajaneinneinoffiziell: nur EUR
faktisch: auch CHF
HelgolandHelgolandjajajajajajaneinneinja
Estland
Estland
jajajajajajajajaja
Finnland
Finnland
jajajajajajajajaja
AlandÅlandjaMit Ausnahmen[6]jajajajaneinjaja
Frankreich
Frankreich
jajajajajajajajaja
ClippertonInselClipperton-InselÜLGMinimaljaJa, aber unbewohntneinneinneinneinja
GuayanafFranzösisch-GuayanajaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
PolynesienFranzösisch-PolynesienÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, XPF
FranzsischeSdundAntarktisgebiete
Französische Süd- und Antarktisgebiete
ÜLGMinimaljajajaneinneinneinja
GuadeloupeGuadeloupejaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
MartiniqueMartiniquejaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
MayotteMayottejaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
NeukaledonienNeukaledonienÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, XPF
RunionRéunionjaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
SaintBarthlemySaint-BarthélemyÜLGMinimaljajajaneinneinneinja[7]
SaintMartinSaint-MartinjaMit Ausnahmen (GÄR)jajajaneinneinjaja
SaintPierreundMiquelonSaint-Pierre und MiquelonÜLGMinimaljajajaneinneinneinja[8]
WallisundFutunaWallis und FutunaÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, XPF
Griechenland
Griechenland
jajajajajajajajaja
AthosAthosjajajajajaMit Ausnahmenneinjaja
Irland
Irland
jajajajajaNur polizeiliche und justizielle Zusammenarbeitjajaja
Italien
Italien
jajajajajajajajaja
CampionedItaliaCampione d’Italiajajajajajajaneinjanein, CHF
LivignoLivignojajajajajajaneinneinja
Kroatien
Kroatien
jajajajajajajajaja
Lettland
Lettland
jajajajajajajajaja
Litauen
Litauen
jajajajajajajajaja
Luxemburg
Luxemburg
jajajajajajajajaja
Malta
Malta
jajajajajajajajaja
Niederland
Niederlande
jajajajajajajajaja
NiederlandNiederlandejajajajajajajajaja
BonaireBonaireÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, USD
SabaSabaÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, USD
SintEustatiusSint EustatiusÜLGMinimaljajajaneinneinneinnein, USD
ArubaArubaÜLGMinimaljajaneinneinneinneinnein, AWG
CuraaoCuraçaoÜLGMinimaljajaneinneinneinneinnein, ANG
SintMaartenSint MaartenÜLGMinimaljajaneinneinneinneinnein, ANG
oesterre
Österreich
jajajajajajajajaja
Polen
Polen
jajajajajajajajanein, PLN
Portugal
Portugal
jajajajajajajajaja
AzorenAzorenjaMit Ausnahmen (GÄR)jajajajajajaja
MadeiraMadeirajaMit Ausnahmen (GÄR)jajajajajajaja
Rumnien
Rumänien
jajajajajaNicht eingeführtjajanein, RON
Slowakei
Slowakei
jajajajajajajajaja
Slowenien
Slowenien
jajajajajajajajaja
Spanien
Spanien
jajajajajajajajaja
CeutaCeutajaMit Ausnahmenjajajaneinneinneinja
KanarischeInselnKanarische InselnjaMit Ausnahmen (GÄR)jajajajaneinjaja
MelillaMelillajaMit Ausnahmenjajajaneinneinneinja
Schweden
Schweden
jajajajajajajajanein, SEK
Tschechien
Tschechien
jajajajajajajajanein, CZK
Ungarn
Ungarn
jajajajajajajajanein, HUF
zypernrep
Republik Zypern
jajajajajaNicht eingeführtjajaja
Zypernnord
Nordzypern
De jure Ja,
de facto Nein
Nein (Vertrags­anwendung suspendiert)[9]Nein (Vertrags­anwendung suspendiert)Teilweise[10]teils[11]neinneinneinnein, TRY
UNPufferzone
UN-Pufferzone
ja??????jajaneinnein???ja
Freihäfen sowie Duty-free-Bereiche an Flughäfen in verschiedenen Mitglieds­staatenjajajaunbewohntunbewohntWie in Mitglieds­staatneinneinWährung des Mitglieds­staates
Mitgliedstaaten und TerritorienTeil der EUEuroparecht
anwendbar
EURATOMUnions­bürger­schaftWahl des Europäischen ParlamentsSchengen-RaumUSt-Union
der EU
Zoll­union
der EU
Euro

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Welche Gebiete „Gebiete in äußerster Randlage“ im Sinne des Art. 349 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind, ergibt sich aus Art. 349 in Verbindung mit Art. 355 Absatz 6 AEUV in Verbindung mit dem 2010/718/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union (ABl. L 325 vom 9. Dezember 2010, S. 4–5) und dem 2012/419/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 11. Juli 2012 zur Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union (ABl. L 204 vom 31. Juli 2012, S. 131–131) (alle abgerufen am 15. Dezember 2017).
  2. Jakob Lempp: Gebiete in äußerster Randlage der EU (Outermoust Regions „OMR“). In: Jakob Lempp, Angela Meyer, Jan Niklas Rolf (Hrsg.): Political Science Applied. Nr. 11, März 2021, S. 37–39.
  3. Katharina McLarren: From Colonialism to Climate Change. The EU and its Overseas Countries and Territories. In: Jakob Lempp, Angela Meyer, Jan Niklas Rolf (Hrsg.): Political Science Applied. Nr. 11, März 2021, S. 40–42 (englisch).
  4. Jan Niklas Rolf: Territoriale Sonderfälle innerhalb und außerhalb der EU. In: Jakob Lempp, Angela Meyer, Jan Niklas Rolf (Hrsg.): Political Science Applied. Nr. 11, März 2021, S. 47–50.
  5. a b Übereinkommen über den Beitritt des Königreichs Dänemark zu dem am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
  6. AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, Protokoll Nr. 2 – über die Ålandinseln
  7. Beschluss des Rates vom 12. Juli 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss einer Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Französischen Republik zur Beibehaltung des Euro auf Saint-Barthélemy nach der Änderung seines Status gegenüber der Europäischen Union
  8. 1999/95/EG: Entscheidung des Rates vom 31. Dezember 1998 über die Währungsregelungen in den französischen Gebieten St. Pierre und Miquelon und Mayotte
  9. Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge – Protokoll Nr. 10 über Zypern
  10. Da der Nordteil der Republik Zypern 1974 von der Türkei besetzt wurde, das Territorium jedoch völkerrechtlich weiterhin Teil der Republik ist, werden die Regeln des zyprischen Staatsangehörigkeitsgesetzes auch auf Nordzyprer angewandt. Auch türkische Nordzyprer gelten für die Republik Zypern als Staatsbürger und sind folglich mit dem EU-Beitritt auch Unionsbürger, nicht jedoch Personen, die nach 1974 aus politischen Gründen auf der Insel angesiedelt wurden.
  11. Da die Republik Zypern ihr Hoheitsrecht im Norden der Insel nicht ausüben kann, kann sie dort auch keine Wahllokale eröffnen. Damit diejenigen Nordzyprer, die Staatsbürger sind, ihr Wahlrecht ausüben können, müssen sie Wahllokale in der Republik Zypern aufsuchen. Zwei der sechs zypriotischen Sitze im Europäischen Parlament sind eigentlich für türkische Zyprioten reserviert.sueddeutsche.de Jedoch wurde erst bei der Europawahl 2019 mit Niyazi Kızılyürek erstmals ein Nordzyprer ins Parlament gewählt.

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Flagge Finnlands
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Flag used by the Greek Orthodox Church, in use since ca. the 1980s. Also it is the flag of Mount Athos[1] Literature: The Flag Bulletin 27. Flag Research Center. 1988. p. 105.
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Man sagt, dass der grüne Teil die Mehrheit der katholischen Einwohner des Landes repräsentiert, der orange Teil die Minderheit der protestantischen, und die weiße Mitte den Frieden und die Harmonie zwischen beiden.
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Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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Flagge Portugals, entworfen von Columbano Bordalo Pinheiro (1857-1929), offiziell von der portugiesischen Regierung am 30. Juni 1911 als Staatsflagge angenommen (in Verwendung bereits seit ungefähr November 1910).
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The nine stars represent the nine islands which are: São Miguel, São Jorge, Terceira, Santa Maria, Graciosa, Faial, Pico, Flores, and Corvo.

The bird represent the goshawk which the word Azores derived from.

The shield represents the lesser arm of Portugal, of which the Azores is an autonomous region.
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The flag of Aruba
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Flagge Belgiens

This is the national flag of Belgium, according to the Official Guide to Belgian Protocol. It has a 13:15 aspect ratio, though it is rarely seen in this ratio.

Its colours are defined as Pantone black, Pantone yellow 115, and Pantone red 032; also given as CMYK 0,0,0,100; 0,8.5,79,0; and 0,94,87,0.
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The flag of Curaçao is a blue field with a horizontal yellow stripe slightly below the midline and two white, five-pointed stars in the canton. The geometry and colors are according to the description at Flags of the World.
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